Ärger mit Gas-Rechnungen Wolfgang Quallo: „E.ON wird für mich kein Vertragspartner mehr“

Ärger um Gas-Rechnung: „E.ON wird für mich kein Vertragspartner mehr“
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Der Dorstener Thomas Heinlein hatte das Problem öffentlich gemacht. Zum 30. April 2023 hatte er den Strom- und Gasvertrag mit E.ON gekündigt. Während die Strom-Abschlussrechnung zeitnah eintraf, passierte dies trotz zahlreicher Kontakt-Versuche Heinleins erst jetzt, als die Dorstener Zeitung bei E.ON nachgehakt hatte.

„Herr Heinlein hat Recht, wenn er meint, dass er nicht der einzige E.ON-Kunde mit solchen Problemen ist“, so Dorstens ehemaliger Kämmerer Wolfgang Quallo. Ebenso wie Heinlein habe er den Strom- und Gasvertrag (allerdings zum 28. Februar) gekündigt. Während beim Strom alles ordnungsgemäß gelaufen sei, „ging beim Gaslieferungsvertrag alles schief“.

Gaslieferung eingestellt

Obwohl die Kündigung zum 28. Februar von E.ON bestätigt worden sei, wurde bei Quallo die Gaslieferung zum 10. Februar eingestellt „und ich musste in die Grundversorgung wechseln“. Wie Heinlein versuchte Quallo auf unterschiedlichen Wegen (Telefon, E-Mail, Shop) dafür eine Begründung zu bekommen: vergeblich. „Wegen der dadurch entstandenen Mehrkosten setze ich mich noch mit E.ON auseinander“, kündigt Quallo an.

Auf eine Gas-Abschlussrechnung wartet er bis heute. Quallo: „Nachdem meine mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen per E-Mail und Einschreiben von E.ON nicht beantwortet wurden, habe ich im Juli die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet. Ich erhielt eine Zwischennachricht, dass sich wegen der Vielzahl der Anträge die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens verzögern wird.“

Sieben Monate vergangen

Ende der vergangenen Woche sei ihm mitgeteilt worden, dass das Verfahren nun eröffnet wurde und E.ON um Stellungnahme gebeten wurde. Quallo: „Inzwischen sind sieben Monate nach Einstellung der Gaslieferung vergangen, ohne dass ich eine Abrechnung erhalten habe, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz spätestens nach sechs Wochen erfolgen muss. Als Fazit steht für mich schon mal jetzt fest: E.ON wird in Zukunft für mich kein Vertragspartner mehr werden.“

Roswitha Zeggel wollte bei E.ON in einen Vertrag wechseln, der nicht die Energiepreisbremse in Anspruch nimmt. „Meine Steuern sollen für Wichtiges und Sinnvolles ausgegeben werden, aber nicht dafür, ein großes Unternehmen zu bereichern.“

Verträge nicht zurückgeschickt

„Dann begann das Chaos, das mich unglaublich viele Stunden dieses Jahres gekostet hat“, so Zeggel. Beim Strom habe sie plötzlich zwei Verträge gehabt. Beim Gas seien ihr Verträge angeboten worden, „die deutlich unterhalb der von E.ON durchgeführten Erhöhung für den Grundversorger-Tarif lagen. Diese Angebote wurden dann aber nie von E.ON unterschrieben zurückgeschickt.“

Keiner von drei Versuchen, den Vertrag zu wechseln - weder online noch am Telefon oder schriftlich - war von Erfolg gekrönt.

„Ich bin ausnahmslos an freundliche, mitdenkende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geraten“, sagt Zeggel. Im Sommerurlaub sei sie von E.ON angerufen worden: Es liege eine Kündigung vor - sie solle sagen, bei welchem Anbieter sie gerade sei“.

Zeggel antwortete: „Bei E.ON.“ Der Effekt: „Zack, war ich wieder in der zu der Zeit noch überteuerten Grundversorgung.“ Ein Mitarbeiter habe, als sie von dem Durcheinander erzählte, gesagt: „Dass Sie da noch lachen können.“

Abrechnungssperre

Heinz Hudecek berichtet, dass er seine Gas-Rechnung erst nach drei Monaten und der Drohung mit rechtlichen Schritten erhalten habe. Die Holsterhausenerin Frauke Werner telefoniert schon seit Monaten E.ON hinterher: „Unsere Gasrechnung hätte bereits im November 2022 erstellt werden müssen.“

Nach Fristsetzungen, Stunden in der Warteschleife, Versprechen und Ausreden der Mitarbeiter sei ihr erklärt worden, es gebe eine Abrechnungssperre auf ihren Gasvertrag.

„Jedes Mal wurde versprochen, das wird in den nächsten Wochen behoben“, so Frauke Werner nach zehn Monaten Wartezeit. Auch sie ist wie Thomas Heinlein kurz davor, einen Anwalt einzuschalten. „Ich finde es unbegreiflich, wie ein Konzern wie E.ON das so handhaben darf.“

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