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Abzocke in Telefonläden: Neues Gesetz wird in Dorsten nicht angewandt
Verbraucherschutz
Bei anonymen Stichproben in Telefonshops haben Verbraucherberater in Dorsten keinen gefunden, der sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz hält. Sie raten zur Vorsicht.
Ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG), im Dezember 2021 in Kraft getreten, soll die Kundenrechte von Verbrauchern bei Telefon- und Handyverträgen verbessern. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale hat jedoch inzwischen ergeben, dass dieses Ziel nur bedingt erreicht wird. Auch in Dorsten scheren sich manche Anbieter nicht um das neue Gesetz.
„Bevor Sie einen Telefon- oder Internetvertrag abschließen, muss Ihnen der Anbieter eine klare und leicht verständliche Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Die Vertragszusammenfassung enthält unter anderem Kontaktdaten des Anbieters, Preise, Laufzeit und Merkmale der Dienste“, lobt die Bundesnetzagentur die neu eingeführte Verpflichtung, Kunden eine Vertragszusammenfassung in Textform zur Verfügung zu stellen.
Nur einer von 198 Telefonshops war „willig“
198 Telefonshops hat die Verbraucherzentrale im Januar in NRW besucht, nur in einem einzigen wurde die Zusammenfassung unaufgefordert ausgehändigt, fünf Anbieter rückten sie zumindest auf Nachfrage heraus. In Dorsten testeten die Beraterinnen Ruth Pettenpohl und Sonja Lichtenberg anonym vier Shops, nirgendwo bekamen sie die Vertragszusammenfassung, ohne zuvor alle persönlichen Daten preisgegeben und einen Vertrag unterzeichnet zu haben. „Diese Vertragszusammenfassung ist was für Verbraucherschützer“, wurde ihnen sogar in einem Shop erklärt.
Ruth Pettenpohl: „Leider macht das Gesetz nicht ganz deutlich, in welchem Stadium der Beratung der Anbieter die Vertragszusammenfassung rausrücken muss. Eigentlich sollte sie einen Vergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Wenn man sie aber erst bei Vertragsabschluss bekommt, ist kein Vergleich in Ruhe mehr möglich. Das nutzen die Anbieter aus.“
Kunden sollten sich vorher schon informieren
Deshalb gelte weiterhin: Vor einem Beratungsgespräch sollten Verbraucher sich ihre Ansprüche an ihren Tarif klarmachen. Ruth Pettenpohl: „Man sollte genau wissen, was man will, und sich mit der Materie beschäftigt haben.“ Das gelte insbesondere für ältere Menschen mit geringen technischen Erfahrungen sowie für junge Menschen mit geringen Erfahrungen bei Vertragsabschlüssen. Diesen beiden Gruppen entgleite die Kontrolle über die Beratung am schnellsten.
Weil im Handyshop abgeschlossene Verträge anders als telefonisch getroffene Vereinbarungen in der Regel nicht widerrufen werden können, sei generell die Aufmerksamkeit kritischer Verbraucher geboten. Verbraucherschützer fordern übrigens schon seit Langem vergeblich ein Widerrufsrecht im lokalen Handel.
Eine Forderung zur Vertragslaufzeit wurde dagegen mit dem neuen TKG erfüllt: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (bis 24 Monate) können Verträge mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Automatische Verlängerungen sind nicht mehr zulässig.
Online-Seminare für Verbraucher
Motto „Pass auf Deine Mäuse auf“Rund um den Weltverbrauchertag am 15. März hat die Verbraucherzentrale NRW die Aktion „Pass auf Deine Mäuse auf“ gestartet. Auf ihrer Homepage www.verbraucherzentrale.nrw finden sich einige Online-Seminaren, in denen in der Woche vom 14. bis 18. März über Vergleichsportale, Fakeshops, In-App-Käufe, Online-Einkäufe und Inkasso informiert wird.Geboren und geblieben im Pott, seit 1982 in verschiedenen Redaktionen des Medienhauses Lensing tätig. Interessiert an Menschen und allem, was sie anstellen, denken und sagen.
