314 Menschen in Dorsten brauchten „Stütze“ in der Coronakrise

© picture alliance/dpa

314 Menschen in Dorsten brauchten „Stütze“ in der Coronakrise

rnCoronavirus

Die Corona-Pandemie hat auf dem Arbeitsmarkt in Dorsten Spuren hinterlassen. 314 Menschen waren 2020 auf Grundsicherung angewiesen. Viele stockten ihr Kurzarbeitergeld damit auf.

Dorsten

, 21.08.2021, 04:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Jobcenter-Leiter Klaus Lammers präsentierte dem Sozialausschuss am Donnerstag aufschlussreiches Zahlenmaterial: „Wegen der Lockdowns in der Corona-Pandemie mussten 314 Dorstener Grundsicherung beantragen. Viele haben damit ihr Kurzarbeitergeld aufgestockt“, sagte er.

Jetzt lesen

In Dorsten gibt es 3.103 Bedarfsgemeinschaften, die von Hartz IV leben. Diesen Bedarfsgemeinschaften gehören 4.184 Leistungsberechtigte an. Dazu gesellten sich 314 Corona-bedingte Neuanträge: „Die besondere Betroffenheit Dorstens wird deutlich, wenn man sie mit den Gesamtzahlen des Jobcenters Kreis Recklinghausen vergleicht“, so Lammers. Die Kurve sei um 8,6 Prozent gestiegen und habe damit deutlich über dem Kreisschnitt gelegen. Mittlerweile zeichne sich eine Erholung des Arbeitsmarktes ab, im Juli 2021 hätten lediglich noch 101 Bezieher von 314 Neuanträgen Leistungen nach dem SGB II benötigt.

Selbstständige waren besonders betroffen

Beim Blick in die Statistik, welche Berufsgruppen besonders betroffen waren, zeigt sich: Die Soloselbstständigen und Selbstständigen waren auf die Stütze angewiesen. 49 Menschen stellten den Antrag auf Hartz IV, weil sie ihre Arbeit verloren hatten, 14 wegen Einkommenseinbußen, 60 mussten ihr Kurzarbeitergeld aufstocken, „weil es nicht ausgereicht hat, um die Familie zu ernähren“, sagte Lammers.

Jetzt lesen

41 waren wegen Einkommenseinbußen in ihrem selbstständigen Gewerbe auf staatliche Hilfe angewiesen, dazu gesellten sich 23 Soloselbstständige, die gar nicht arbeiten konnten in der Pandemiezeit. Drei Antragsteller schmissen das Handtuch. Sie verabschiedeten sich komplett aus ihrer selbstständigen Berufsausübung.

Klaus Lammers sagte, dass die Regel des vereinfachten Zugangs zu Leistungen zum Lebensunterhalt bis zum 31.12.2021 gültig ist. „Was danach ist, kann man jetzt noch nicht sagen. Wenn es eine vierte Corona-Welle oder einen erneuten Lockdown gibt, ist nicht auszuschließen, dass der vereinfachte Zugang beibehalten wird.“ Das sei allerdings auch davon abhängig, wie die kommende Bundesregierung in diesem Fall entscheide.

Kurve hat sich deutlich wieder abgeschwächt

Als positiv bewertet Lammers indes, dass sich die Zahlenkurve der Leistungsbezieher wieder abgeschwächt hat. „Da ist viel Bewegung drin“, meinte er. Einige Dorstener hätten auch nur vorsorglich einen Antrag gestellt, dann aber doch keine Hilfen bezogen. 35 nahmen zum Beispiel ihre Anträge zurück. Es gab aber auch Fälle, bei denen das Jobcenter die Zahlungen nicht genehmigt hat. Das waren 33.

Jetzt lesen