Ehemaliges Petrinum an der Bochumer Straße: 149 Geflüchtete ziehen ein

Zentrale Unterbringung

Die Zentrale Unterbringung für geflüchtete Menschen an der Bochumer Straße hat am Mittwoch die ersten Bewohner aufgenommen. Weitere werden am Donnerstag folgen.

Dorsten

, 22.04.2020, 13:15 Uhr / Lesedauer: 2 min
Aus der Notunterkunft ist eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) geworden:  Das ehemalige Petrinum an der Bochumer Straße beherbergt neue Bewohner.

Aus der Notunterkunft ist eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) geworden: Das ehemalige Petrinum an der Bochumer Straße beherbergt neue Bewohner. © Claudia Engel

Nachdem die Umbauarbeiten endgültig abgeschlossen sind, nimmt die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Dorsten mit Datum vom 22. April die 90 ersten Flüchtlinge auf. Weitere 59 Menschen werden am Donnerstag folgen. Das meldet die Bezirksregierung Münster in einer Pressemitteilung.

Das alte Petrinum an der Bochumer Straße wurde umgebaut und für die Bedürfnisse der Geflüchteten hergerichtet. Das Gebäude befindet sich weiterhin im Eigentum der Stadt Dorsten und ist vom Land NRW für eine Dauer von fünf Jahren angemietet worden. Das Haus kann insgesamt 250 Menschen beherbergen.

Überwiegend Familien mit Kindern

Bei den 149 Menschen, die dort am Mittwoch und Donnerstag einziehen werden, handelt es sich vor allem um Familien mit Kindern und um einige allein reisende Frauen und Männer. Die Flüchtlinge kommen aus den Herkunftsstaaten Türkei, Iran und dem Irak.

Für die Kinder der geflüchteten Familien gibt es einen Spielraum in der ZUE.

Für die Kinder der geflüchteten Familien gibt es einen Spielraum in der ZUE. © Berkenbusch

Die Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner in der ZUE wird sich laut Auskunft der Bezirksregierung Münster individuell nach dem Ausgang des Asylverfahrens richten. Im Einzelfall kann diese, gemäß den Vorgaben des Landes NRW, bis zu zwei Jahre betragen. Als Betreuungsverband wird sich der Arbeiter Samariter-Bund Regionalverband Vest Recklinghausen um die Menschen in der Einrichtung kümmern.

Corona: Neuankömmlinge verbringen Karenzzeit

Aus Gründen der Corona-Prävention verbringen neu ankommende Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach ihrer Aufnahme in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum (LEA) derzeit zunächst eine Karenzzeit von mindestens zwei Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), berichtet die Bezirksregierung weiter. Erst danach können sie in eine ZUE umziehen. Dies galt auch die Menschen, die heute und morgen in die ZUE Dorsten einziehen werden, heißt es aus Münster.

Die Ausgabeküche der ZUE.

Die Ausgabeküche der ZUE. © Berkenbusch

Der mindestens 14-tägige Aufenthalt in einer EAE dient neben der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch der Gesundheitsprüfung und dem Impfangebot. In erster Linie soll durch die Karenzzeit eine mögliche Corona-Erkrankung ausgeschlossen werden können.

So sieht der Umgang mit Corona-Verdachtsfällen aus

Zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern in der ZUE Dorsten liegt ein umfassender Maßnahmenplan vor, sagt die Bezirksregierung. „Verdachtsfälle und infizierte Personen können so zum Beispiel im Ernstfall in der Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden, also getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern untergebracht werden.“

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