Diese (linke) Doppelhaushälfte an der Groppenbachstraße in Ickern steht bald zur Zwangsversteigerung an.

© Thomas Schroeter

Zwangsversteigerung erspart dem Käufer die Makler- und Notarkosten

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Zwangsversteigerung in Ickern: Diese linke Doppelhaushälfte kommt bald im Amtsgericht Castrop-Rauxel unter den Hammer. Wir erklären, wie man sich ein solches mögliches Schnäppchen sichern kann.

Ickern

, 16.01.2021, 17:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Immobilienmarkt in Castrop-Rauxel ist nach wie vor von einer hohen Nachfrage an Kaufobjekten bestimmt. Dagegen stehen zu wenige Häuser oder Eigentumswohnungen zum Verkauf. Für Kaufinteressenten gerade mit schmalem Geldbeutel kommt da eine Zwangsversteigerung wie gerufen, so bitter die für den Noch-Eigentümer einer Immobilie auch ist.

Zwangsversteigerungen bleiben die Ausnahme

Wegen der seit Jahren anhaltenden Niedrigzins-Phase befindet sich der Markt der Zwangsversteigerungen seit langer Zeit schon in einer Talsohle, wie Michael Fahnenschmidt weiß, der als Rechtspfleger am Castrop-Rauxeler Amtsgericht für die Zwangsversteigerungen zuständig ist. Schon im Herbst hatte er unserer Redaktion berichtet, dass die Zahl der Immobilienversteigerungen in Castrop-Rauxel im Vergleich zu früheren Zeiten sehr mager ausfällt.

Zu Zeiten höherer Immobilienzinsen habe man allein am Castrop-Rauxeler Amtsgericht im Jahr 50 bis 60 Zwangsversteigerungen abwickeln müssen, „in diesem Jahr hatte ich dagegen insgesamt erst 12 Fälle“, so der Rechtspfleger, der seit vielen Jahren im Metier ist.

Einfamilienhaus an der Groppenbachstraße

Daran hat sich nichts geändert, so dass jede einzelne anstehende Versteigerung fast schon eine Nachricht wert ist. Und am 2. Februar steht nach längerer Pause nun wieder eine solche Versteigerung an. An diesem Dienstag um 9 Uhr kommt im Saal 1 des Amtsgerichts an der Bahnhofstraße ein Einfamilienhaus an der Groppenbachstraße in Ickern unter den Hammer, das mit einem Verkehrswert von 167.000 Euro angegeben wird.

Die großen Vorteile für den Käufer bei einer solchen Zwangsversteigerung liegen auf der Hand: Er kann ein Haus unter Umständen deutlich unter Verkehrswert erwerben, er erspart sich eine meist fällige Maklerprovision und die bei einem normalen Hauskauf obligaten Notarkosten.

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Im aktuellen Fall steht in Ickern nun eine Einfamilien-Doppelhaushälfte zur Versteigerung an. Laut Gutachten handelt es sich um eine eingeschossige Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden. Das Gebäude wurde 1912 in üblicher Bauweise errichtet und hat eine Wohnfläche von 82 Quadratmetern. Im rückwärtigen Grundstück befindet sich ein Gartenhaus.

Die linke Hälfte dieses Doppelhauses kommt am 2. Februar im Amtsgericht unter den Hammer.

Die linke Hälfte dieses Doppelhauses kommt am 2. Februar im Amtsgericht unter den Hammer. © Thomas Schroeter

Das ausführliche Original-Gutachten zum Haus, das man sich bei jeder Versteigerung dringend ansehen sollte, kann vormittags zwischen 9 und 12 Uhr nach vorheriger Anmeldung im Amtsgericht eingesehen werden. Eine Online-Version des Gutachtens findet man auf der Internetseite www.zvg-portal.de.

Sicherheitsleistung muss erbracht werden

Wer zur Versteigerung gehen will und echtes Interesse am Erwerb hat, muss übrigens ein gültiges nationales Identitätspapier (Ausweis, Pass) dabei haben und damit rechnen, dass ein Verfahrensbeteiligter (Bank, Rechtspfleger etc.) bei Abgabe eines Gebots vom Bieter eine Sicherheitsleistung verlangt, die man dann sofort erbringen muss. Diese Sicherheitsleistung beträgt unabhängig von der Höhe eines Gebots immer 10 Prozent des ausgewiesenen Verkehrswerts, im aktuellen Fall also 16.700 Euro.

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Das Geld muss man nun natürlich nicht bar mit ins Amtsgericht bringen. Die Sicherheitsleistung kann wie folgt erbracht werden:

  • durch einen von einer Bank oder Sparkasse ausgestellten Verrechnungsscheck (auch Bundesbankscheck),
  • durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstituts,
  • durch vorherige Überweisung des Betrages auf ein Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) bei der Landesbank Hessen-Thüringen.

Wer mehr über das Zwangsversteigerungs-Verfahren erfahren möchte, kann sich darüber in einem Merkblatt informieren, das man unter anderem auf der Internetseite des Amtsgerichts findet.

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel wurde ganz oben ein Foto der Doppelhaushälfte aus einer anderen Aufnahme-Perspektive gezeigt. Der zeigte im Vordergrund die Hälfte, die nicht zum Zwangsverkauf steht, sondern die andere, die in Eigentümer-Hand verbleibt. Die andere Hälfte des Hauses war etwas im Hintergrund. Erst weiter unten im Text stand ein Bild, auf dem die zur Versteigerung stehende Hälfte im Vordergrund stand. Wir haben die Bilder ausgewechselt. Wir bitten diese Ungenauigkeit zu entschuldigen.