Wohnung in Castrop-Rauxel wird für 90.000 Euro versteigert Doch der Gutachter durfte nicht rein

Zwangsversteigerung für 90.000 Euro – doch der Gutachter durfte nicht rein
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Eine 71 Quadratmeter große Eigentumswohnung an der Bahnhofstraße 92 in Castrop-Rauxel soll Anfang Februar (04.02.2025) zwangsversteigert werden – für nur 90.000 Euro. Die Wohnung befindet sich im fünften Obergeschoss des markanten, neungeschossigen Hochhauses, in dem unten eine Filiale der Bäckerei Brinker Brot und Brötchen verkauft. Insgesamt 29 Mieteinheiten hat das Hochhaus – und eine davon kommt nun unter den Hammer.

Doch in welchem Zustand ist die 3- bis 4-Zimmerwohnung? Das Gutachten lässt erstmal grübeln, denn versteigert wird, ohne dass Bieter jemals das Innere der Wohnung gesehen haben. Das Gutachten macht keine genauen Angaben zur Innensicht der Eigentumswohnung. Darin heißt es: „Gesamteindruck kann mangels Zugang nicht beurteilt werden“, oder weiter „Angaben über evtl. Baumängel und Bauschäden sind wegen der fehlenden Innenbesichtigung nicht möglich.“ Was bei dieser Wohnung zu erwarten ist, ist demnach noch ungewiss. Das Sprichwort „Außen hui, innen pfui“ könnte also hier zutreffen. Oder auch nicht. Eine erste kleine Entwarnung folgt direkt, denn beim Ortstermin konnten vom Gutachter keine nennenswerten Schäden am Gemeinschaftseigentum festgestellt werden.

71 Quadratmeter mitten in Castrop-Rauxel

Trotz der fehlenden Innenbesichtigung scheint der augenscheinliche Zustand gut. Das Haus mit Baujahr 1959 hat insgesamt 29 Parteien und ebenso viele Kellerräume. Zu der zwangsversteigerten Eigentumswohnung im fünften Stock zählen Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad, eine Diele, ein Flur und ein Kellerraum. Der sogenannte Verkehrswert, also der Wert, den der Gutachter schätzt, beläuft sich auf 90.000 Euro. Am 4. Februar (Dienstag) um 12.30 Uhr soll die Immobilie an der Bahnhofstraße im Amtsgericht, das ebenso an der Bahnhofstraße liegt, im Sitzungssaal 1 versteigert werden. Doch was muss bei so einer Zwangsversteigerung beachtet werden?

Ein schwarzes Hochhaus wird von unten in den Himmel fotografiert.
Das neungeschossige Gebäude befindet sich an der Bahnhofstraße 92 in Castrop-Rauxel. © Luca Füllgraf

Faktencheck zur Zwangsversteigerung

Bei Zwangsversteigerungen wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden. Vollstreckungsversteigerung und Teilvollstreckungsversteigerungen. Letzteres tritt ein, wenn Ehepartner oder Erbengemeinschaften sich nicht eigenständig über die Zukunft einer Immobilie einigen können.

Bei der Vollverstreckung, wie bei dieser Zwangsversteigerung, geht es hingegen um offene Schulden. Das sind häufig offene Geldbeträge bei Banken oder dem Finanzamt, in seltenen Fällen auch bei Privatpersonen. Das Amtsgericht Castrop-Rauxel versteigert, im Gegensatz zu anderen Städten, nur Immobilien.

Zwangsversteigerungen werden dabei von den jeweiligen Banken immer häufiger auch auf Immobilienportalen veröffentlicht. Das solle dabei helfen, besser auf solche Immobilien hinzuweisen und den notwendigen Preis zu erzielen. Der Rechtspfleger Kopta des Amtsgerichts Castrop-Rauxel hat dazu im Oktober 2024 folgendes gesagt: „Wir als Gericht sind nur als Mittelsmann beauftragt.“ Das ist ebenfalls der Grund, weshalb der oder die Höchstbietende keinen Anspruch gegen das Gericht geltend machen kann.

Das gilt bei Zwangsversteigerungen

Die Bietzeit bei einer Zwangsversteigerung beträgt grundsätzlich 30 Minuten. Es wird so lange geboten, bis niemand mehr erhöhen möchte.

Um bei einer Zwangsversteigerung teilzunehmen, braucht es:

  • Ausweis oder Pass
  • Der Bietende soll eine Sicherheit von zehn Prozent des Schätzwertes hinterlegen

Für die korrekte Ausführung eines solchen ersten Biettermins müssen zwei Gebots-Grenzen beachtet werden:

  • Wird weniger als fünf Zehntel des Schätzwertes geboten, muss das Gericht das Gebot ablehnen
  • Wird weniger als sieben Zehntel geboten, haben die Gläubiger das Recht, das Gebot abzulehnen.

Sollte im ersten Zwangsversteigerungsversuch kein Gebot angenommen werden, gibt es in der Regel einen zweiten Termin, bei welchem diese Grenzen entfallen.

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