
Wer wetten möchte, darf das in Deutschland im Rahmen gewisser Auflagen tun. Bisher mussten dafür Steuern an die Stadt abgeführt werden. Das gilt nicht mehr. © picture alliance / Sina Schuldt/dpa
Wettbüro-Steuern in Castrop-Rauxel: Ausgesetzt, aber nicht abgeschafft
Sportwetten
Wettbüros in Castrop-Rauxel müssen keine Steuer mehr auf Sportwetten an die Stadt entrichten. Fürs erste sind die Steuern faktisch ausgesetzt. Ob sie ganz abgeschafft werden, ist aber noch offen.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat die Entscheidung, wie sie mit der Wettbürosteuer umgeht, auf die nächste Ratssitzung vertagt. Erst Ende November soll die Frage, die die FDP als Dringlichkeits-Antrag für die Sitzung am Donnerstag (29.9.) auf die Tagesordnung gebracht hatte, wieder abgestimmt werden.
Der Beigeordnete Michael Eckhardt, zuständig für Finanzen und Ordnung, erläuterte, man wolle erst die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Das hatte geurteilt, eine Besteuerung auf Stadtebene für Wettbüros sei nicht zulässig, weil sie auf Bundesebene schon anderweitig besteuert werden. Eine Doppelsteuer darf es nicht geben.
Im Rathaus habe man aber jetzt schon entschieden, keine Steuerbescheide an die betroffenen Unternehmen mehr zu verschicken. Erwartbar sei, dass man dem Gerichtsurteil Folge leisten müsse. Es handle sich bei den Einnahmen aus der Wettbürosteuer aber auch nicht um große Beträge. Auf Anfrage unserer Redaktion gab die Stadt bekannt, dass es um 2500 bis 3500 Euro im Jahr gehe.
Der Antragsteller, die FDP, meinte zwar, sie verstehe nicht, warum es einer Begründung bedürfe. „Das Urteil an sich ist ja da und müsste reichen“, fand Tom Roehl. Am Ende stimmten aber alle Fraktionen dem vorgeschlagenen Vorgehen zu.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
