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Wer muss wegen Corona in Quarantäne und wie lange? Eine Übersicht
Coronavirus
Wer infiziert ist, muss in Quarantäne. 366 Menschen sind das aktuell in Castrop-Rauxel. Doch es gibt Unterschiede bei der Dauer. Für enge Kontaktpersonen gelten unterschiedliche Regeln.
In Castrop-Rauxel gelten aktuell 366 Menschen als Corona-infiziert. Zu Beginn stand immer ein Corona-Test, der für viele schon zum Alltag gehört. Allen voran für die Schüler, die zweimal oder dreimal in der Woche einen Schnelltest machen. Immer mit der Sorge, dieser könnte ein positives Ergebnis bringen. Bestätigung bringt immer ein PCR-Test. Das kann Quarantäne bedeuten. Auch für Kontaktpersonen. Aber nicht in jedem Fall.
Auch hier machen es die neuen Quarantäneregeln des Landes, die seit Sonntag (16.1.) gelten, nicht immer leicht, den Durchblick zu bekommen. Generell wurde die Quarantänezeit von 14 Tagen auf 10 Tage heruntergesetzt. Neu ist vor allem die Möglichkeit, die Zeit der Isolation weiter zu verkürzen. Der Anfang allerdings ist immer gleich: Der oder die positiv Getestete sowie alle anderen im gleichen Haushalt Lebenden müssen sich automatisch und umgehend in Quarantäne begeben.
Das Beispiel einer fiktiven Castrop-Rauxeler Familie kann zeigen, wie es individuell weitergeht und dass einige Mitglieder eines Haushalts in Quarantäne sind, während andere schon wieder das Haus verlassen dürfen. Im unserem Beispiel erhielt der Vater den positiven Corona-Test. Zehn Tage müsste er zu Hause bleiben. Er kann aber seine Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzen, weil er zwei Voraussetzungen erfüllt: Er hat am siebten Tag einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test gemacht und hatte in den vergangenen 48 Stunden keine Symptome.
Negative Testergebnisse sollen an den Kreis gemeldet werden
Würde er in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten, müsste es zum Freitesten immer ein PCR-Test sein.
Das schriftliche positive PCR-Testergebnis zu Beginn hat der Vater auch als Nachweis der Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber verwendet. Für die Ausstellung des Befundes ist die Stelle zuständig, die den Test durchgeführt hat. Der Vater hebt ihn auf, da der Befund auch für den Genesenen-Nachweis benötigt wird. Das abschließende negative Testergebnis, so informiert der Kreis Recklinghausen, soll dann per Mail an befundmeldung@kreis-re.de gesendet werden.
Die Quarantäne gilt automatisch auch für den Rest der im selben Haushalt lebenden Familie, in der Regel ebenfalls zehn Tage. Wenn die anderen Familienmitglieder keine Symptome entwickeln, gelten die gleichen Möglichkeiten der Freitestung wie beim infizierten Vater.
Die drei Kinder unserer Beispielfamilie gehen in die Kita und in die Schule. Der älteste Sohn hat bereits vor einem Monat seine zweite Impfung bekommen. Er darf weiter in die Schule gehen. Die anderen beiden können die Quarantäne mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzen. Sollten während der Quarantäne Symptome auftreten, brauchen sie aber einen negativen PCR-Test. Sie können also schon wieder in Kita und Schule, während der Vater noch in den eigenen vier Wänden bleiben muss.
Wer geboostert ist, muss nicht in Quarantäne
Auch die Mutter kann im Beispielfall schon wieder in die Öffentlichkeit. Der Grund: Sie ist anders als Ehemann geimpft und geboostert, hat also drei Impfungen erhalten. Die Bedingungen in diesem Fall:
- Drei Impfungen müssen es sein, auch in einer Kombination mit Johnson & Johnson.
- Als Kontaktperson im Haushalt bräuchte sie auch nicht in Quarantäne zu gehen, wenn sie nachweisbar genesen und zusätzlich mindestens einmal geimpft wäre,
- oder wenn ihre zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegen würde,
- oder aber sie genesen wäre und der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückläge.
Die Familie hat einen großen Freundeskreis, der Vater spielt Fußball im Verein. Die Personen, mit denen es engen Kontakt gab, hat die Familie über die Corona-Infektion des Vaters informiert. Diese müssen allerdings nicht mehr automatisch in Quarantäne. Sie sollten allerdings, so empfiehlt es das Land, engen Kontakt in Innenräumen und größeren Gruppen vermeiden, die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten und möglichst im Homeoffice arbeiten.
Gesundheitsamt kann Kontaktpersonen in Isolation schicken
Auch hier gibt es eine Ausnahme: Das Gesundheitsamt stuft jemanden als enge Kontaktperson ein und schickt dann denjenigen in Isolation. Das kann beispielsweise an einer Schule geschehen. Wenn das Gesundheitsamt entscheidet, dass die Bedingungen im Klassenraum die Schüler nicht ausreichend schützen, weil zum Beispiel nicht gut gelüftet werden kann, kann sie für bestimmte Kontaktpersonen und im schlimmsten Fall für die ganze Klasse eine Quarantäne verhängen.
Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden. Die unter Quarantäne stehende Person sollte außerdem ihren Arbeitsgeber kontaktieren und auf das Vorliegen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes hinweisen.
Kontaktbeschränkungen gelten für alle Menschen
Neben den Quarantänebestimmungen sind die Kontaktbeschränkungen wesentlicher Bestandteil der Corona-Regelung. Sie gilt in Castrop-Rauxel wie in ganz NRW für alle Menschen, egal ob vollständig, teilweise oder nicht immunisiert.
Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können darüber hinaus auch mit insgesamt bis zu zehn Personen stattfinden, ohne dass es darauf ankommt, aus wie vielen Haushalten sie stammen. In beiden Fällen zählen Kinder bis 14 Jahre nicht mit.