Wer darf hier parken und wer nicht? Castrop-Rauxel tauscht falsche Ladesäulen-Schilder aus

Wer darf hier parken und wer nicht? Stadt tauscht falsche Schilder aus
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Der EUV Stadtbetrieb hat in den vergangenen Wochen und Monaten viel markiert und viele Schilder montiert: Rund um die grünen E-Ladesäulen der Stadtwerke, von denen nun schon 80 von insgesamt 100 aufgestellt sind, war deutlich zu machen, wie hier die Parkregelung aussieht. Nun ist klar: Die bisher montierten Schilder waren nicht korrekt. Es wird neue geben. EUV und Stadtverwaltung müssen also noch mal ran. Was war das Problem?

„Eijeijei, da wollte die Stadtfamilie was Gutes auch besonders gut machen und kam trotzdem ins Stolpern“, schreibt die Stadt am Mittwoch (25.10.2023) auf ihrer Facebookseite. 80 der 100 E-Ladesäulen der Stadtwerke stünden inzwischen, die zwei Parkplätze, die zu jeder Ladesäule gehören, seien mit Piktogrammen für Elektroautos markiert. „Und nun wurden endlich auch Schilder geliefert“, heißt es. „Doch nach dem Aufbau einiger Exemplare fiel auf, dass diese nicht ganz richtig sind.“

Die Regelung ist nicht ganz trivial: Selbst Verkehrsrechts-Experten sind bisher noch nicht ganz im Reinen damit, wie man deutlich macht, dass das Parken an Ladesäulen für Verbrenner gar nicht, für Elektroautos und Hybride nur für die Zeit des Ladevorgangs gestattet ist. Und was ist nachts? Müssen Ladekunden an den Säulen mitten in der Nacht ihr Auto wegfahren, wenn es voll geladen ist?

Fest steht: Die Ladesäulen sollten nicht von Autos zugeparkt sein, die gerade nicht laden. Denn E-Auto-Fahrer wissen, dass es manchmal elementar sein kann, eine freie Ladesäule vorzufinden. Ist sie in Betrieb, kann man das über diverse Apps und Kartendienste im Internet sehen. Ist sie aber nur zugeparkt, wird sie als freier Standort angezeigt. Zeigt das Auto einen geringen Ladestand an und man visiert eine der „freien“ Säulen an, ist das Drama umso größer, wenn die Säule dann von einem „Falschparker“ zugestellt ist. Klar ist auch: Die Piktogramme allein haben noch keine rechtliche Wirkung.

Eine Ladesäule an der Straße Herbstfeld in einem Wohngebiet in Dingen: Hier darf ein Verbrenner-Auto nicht stehen und ein E-Auto nur zum Laden maximal für drei Stunden.
Eine Ladesäule an der Straße Herbstfeld in einem Wohngebiet in Dingen: Hier darf ein Verbrenner-Auto nicht stehen und ein E-Auto nur zum Laden maximal für drei Stunden. © Tobias Weckenbrock

  • Ein Elektroauto kann an den Ladesäulen der Stadtwerke mit einem Ladekabel Mode 3 mit dem Stecker-Typ 2 laden.
  • Die Ladekosten sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Über den Dienstleister „Chargemap“ werden die Preise aktuell mit 74 Cent/kWh angegeben. Kunden von ADAC e-Charge zahlen 60 Cent/kWh (Angaben ohne Gewähr).
  • Auch das sogenannte Adhoc-Laden ist möglich für Nutzer, die nirgendwo Kunde sind.
  • Beim Laden muss man eine Parkscheibe ins Auto legen. Maximale Parkdauer: drei Stunden.

Darum organisieren der EUV Stadtbetrieb und die Stadtverwaltung gerade, dass die bereits angebrachte Beschilderung korrigiert wird und die Schilder der übrigen Ladesäulen zügig angeschafft werden. Wie sie konkret aussehen, ist noch nicht bekannt. Eine Anfrage an die Stadt läuft.

Wie sie das Parken an den Ladesäulen regeln sollen, ist aber schon klar:

- Die Parkplätze an den Ladesäulen sind ausschließlich für E-Fahrzeuge.

- Von 8 bis 18 Uhr kann das E-Fahrzeug zum Laden bis zu drei Stunden parken. Um die Höchstparkdauer erkennbar zu machen, muss man die Parkscheibe auslegen.

- Zwischen 18 und 8 Uhr darf das E-Fahrzeug länger als drei Stunden geladen werden, also über Nacht.

„Kurzum: Nur E-Fahrzeuge dürfen dort parken und diese auch nur während des Ladevorgangs“, fasst die Stadt zusammen. Ausnahme: „In der Nacht muss niemand im Schlafanzug raus zum Umparken.“

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