Warum es in der Castrop-Rauxeler Altstadt keine Videoüberwachung geben wird

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Warum es in der Castrop-Rauxeler Altstadt keine Videoüberwachung geben wird

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Ist eine Videoüberwachung am Lambertusplatz in der Castroper Altstadt rechtlich möglich? Eine Prüfung ergibt die Antwort „ja“, doch eine Videoüberwachung wird es dennoch nicht geben.

Castrop

, 21.09.2019, 11:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eine mögliche Videoüberwachung des Lambertusplatzes in der Castroper Altstadt steht seit längerer Zeit im Raum. Bürger fühlen sich hier von Leuten, die sich vor allem in den Abendstunden auf dem Platz aufhalten, belästigt und bedroht.

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit der Bereich des Lambertusplatzes mit Videokameras ausgestattet werden kann“, hieß es in einem gemeinsamen Antrag der SPD und CDU im Betriebsausschuss 1.

Yasemin Dittrich, die Vorsitzende der Frauen-Union, sagte im Februar: „Seit einiger Zeit kommt es dort zu Straftaten wie Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.“

Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat nun die rechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung geprüft und ist zu negativen, aber auch positiven Ergebnissen gekommen. Diese haben wir kurz zusammengefasst.

Das spricht im rechtlichen Sinne gegen eine Videoüberwachung:

„Die Installation und Inbetriebnahme der Videoanlage kann in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreifen“, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung. Bereits die bloße Präsenz der Kamera, ob eingeschaltet oder nicht, könne einen Eingriff darstellen.

Zudem könnten Versammlungen am Lambertusplatz ein Problem darstellen. „Das Versammlungsrecht umfasst auch das Recht, dies ohne die Beeinflussung des Staates zu tun“, heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung. So könnte manch ein Castrop-Rauxeler gerade deshalb nicht zu einer Versammlung kommen, weil an diesem Ort eine Kamera hängt.

Zudem seien vor allem Spontanversammlungen problematisch. „Ein Abschalten der Videoübertragung an diesem Punkt wäre zwingend, kann aber für die Demonstrationsteilnehmer nicht gewährleistet werden. Das könnte die Bürger vom Gebrauch ihrer Demonstrationsfreiheiten abhalten“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Um diesen Platz geht es: Der Lambertusplatz in der Castroper Altstadt vor der St.-Lambertus-Kirche.

Um diesen Platz geht es: Der Lambertusplatz in der Castroper Altstadt vor der St.-Lambertus-Kirche. © Jens Lukas

Das spricht im rechtlichen Sinne für eine Videoüberwachung:

Eine Videoüberwachung eröffnet Möglichkeiten, die Ordnungsbeamten vor Ort nicht zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann dadurch eine Situation aus einer weiteren Perspektive beobachtet werden.

Sie ist zulässig, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird, zum Beispiel die Verhütung von Straftaten oder die Vermittlung eines höheren Sicherheitsgefühls an die Bürger.

Das bestätigt auch die Stadtverwaltung: „Eine Videoüberwachung erscheint grundsätzlich möglich, sofern ihre Notwendigkeit besteht. Das müsste mit statistischen Daten belegt werden.“

Eine Videoüberwachung kann nur an Orten stattfinden, die als öffentlich zugänglich gelten. Das wäre im Falle des Lambertusplatzes gewährleistet.

So geht die Stadtverwaltung mit einer möglichen Videoüberwachung um:

„Wir haben die Situation im Blick und sind im Gespräch mit der Polizei“, sagte der Beigeordnete Michael Eckhardt im Betriebsausschuss 1. Allerdings gebe es laut Eckhardt kein erhöhtes Aufkommen an Straftaten auf dem Lambertusplatz, wodurch eine Videoüberwachung gerechtfertigt wäre.

Daher hat die Stadt Castrop-Rauxel das Thema Videoüberwachung ad acta gelegt. Michael Eckhardt sagte: „Die Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes sind vor Ort. Nach Auffassung des KOD hat sich die Lage vor Ort in den letzten Monaten entspannt. Es wird wahrscheinlich auch in Zukunft keine Voraussetzungen für eine Videoüberwachung geben.“

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