
© Tobias Weckenbrock
Warum darf das Kontaktverbot bei Trauerfeiern missachtet werden?
Kommentar
Hunderte Menschen halten sich bei einer Trauerfeier dicht an dicht in Merklinde auf - und das in Zeiten des Kontaktverbots. „Wie kann das sein?“, fragt sich unser Reporter im Kommentar.
Seit vielen Wochen herrschen besondere Bedingungen. Besuche bei der Oma: sein lassen! Treffen mit Freunden: nicht möglich. Das Kontaktverbot untersagt uns allen diese Dinge, die zu unserem Leben bisher immer so selbstverständlich dazu gehörten. Viele Menschen schränken sich enorm ein, das soziale Miteinander wird vermehrt übers Internet oder Telefon ausgelebt.
Es gibt Ereignisse, bei denen das Netz kaum helfen kann. Trauerfeiern gehören ganz sicher dazu. Familie, Freunde und Bekannte begleiten eine geliebte Person auf ihrem letzten Weg und nehmen so Abschied.
So hat Donnerstag in Merklinde eine Beerdigung stattgefunden. Die muss es geben. Aber wie kann bei einem bestehenden Kontaktverbot eine Veranstaltung mit bis zu 500 Menschen zu rechtfertigen sein?
Es sollte gleiches Recht für alle gelten
Polizei und Ordnungsamt sprechen von einer entspannten Lage und sagen, sie hätten die Abstände der Menschen zueinander geprüft. Während der Trauerfeier selbst war davon aber keine Spur zu sehen.
Viele Menschen schränken sich ein wie nie zuvor, doch auf dem Friedhof nebenan ist die Nähe zueinander plötzlich wieder erlaubt? In so einer Masse? Laut den neuen Bestimmungen des Landes NRW ja, mit Abstand. Wie man bei einer Personenanzahl von 500 Menschen aber die Abstände einhalten will, muss mir jemand erklären.
Es sollte gleiches Recht für alle gelten. Bei einer Trauerfeier darf keine Ausnahme gemacht werden. Ansonsten erlebt die Corona-Pandemie schon bald einen neuen Aufschwung.
Von Freunden "rasender Reporter" genannt. Immer auf der Suche nach neuen Themen - Sport und Lokal. Im "Juwel im Revier" (Castrop-Rauxel) zuhause.
