Das Postgelände am Busbahnhof (Bildmitte), den Bunker (links unten) und den Bereich ringsum will die Stadt städtebaulich selbst entwickeln. © RVR 2019 Aerowest / Meixner

Stadtentwicklung

Altstadt-Entwicklung: Stadt Castrop-Rauxel möchte altes Postgebäude kaufen

Das Post-Gelände am Busbahnhof und der Bunker gegenüber sind Filetstücke in der Altstadt. Die Stadt Castrop-Rauxel sichert sich nun ein Vorkaufsrecht. Die Idee dahinter klingt einleuchtend.

Castrop

, 08.12.2020 / Lesedauer: 3 min

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, den Planbereich „Nördliche Innenstadt“ durch einen Bebauungsplan neu zu ordnen. Der Bereich umfasst speziell die Grundstücke, auf denen heute noch das alte Postgebäude und der Weltkriegsbunker stehen. Hier stehen aber auch das Grundstück des Küchenstudios Brauckhoff und alle anderen Grundstücke südlich der Emschertalbahn und westlich des Münsterplatzes.

Zentrales städtebauliches Ziel für den Planbereich ist laut Stadtverwaltung die Stärkung der Altstadt als „zentraler Versorgungsbereich“. Es gibt zwar alte Bebauungspläne, deren Ziele aber nicht mehr in die heutige Zeit passen.

Selber Einfluss nehmen, Auswüchse verhindern

Um die Altstadt voranzubringen, müssen neue Pläne her. Die Stadtverwaltung plant sieht Flächen für Einzelhandel, Dienstleistungen und Büros vor, möchte aber auch zusätzliche Wohnhäuser bauen.

Die öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie die Freiflächen in diesem Bereich sollen neu geordnet werden. Dazu hat der Rat schon vor drei Jahren einen Bebauungsplan beschlossen. Der soll auch helfen, unerwünschte Mieter wie Spielhallen, Wettbüros und Sexshops zu vermeiden.

Das Gebäude, das ehemals der Bundespost gehörte, steht derzeit zum Verkauf. Der Bunker gehört der Stadt. Eine Neunutzung war bisher wegen der horrenden Abbruchkosten nicht realisierbar. © Tobias Weckenbrock

Da eine der zentralen Immobilien in diesem Bereich, nämlich das ehemalige Bundespost-Gelände direkt am Busbahnhof, gerade zum Verkauf steht, will sich die Stadt jetzt die Möglichkeit eröffnen, hier selbst aktiv zu werden. So soll der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 17. Dezember (Donnerstag) für alle Grundstücke im Planbereich ein Vorkaufsrecht der Stadt festschrieben.

Vorkaufsrecht beim Kraftwerksgelände gezogen

Dieses Vorkaufsrecht hatte sich die Stadt jüngst bereits erfolgreich für das alte Kraftwerksgelände in Rauxel gesichert. Dort konnte man das Gelände vom bisherigen Besitzer Uniper erwerben, um hier künftig eine Bezirkssportanlage, eine neue Feuerwache als Ersatz für die an der Frebergstraße und einen neuen eigenen Recyclinghof als Ersatz für das Provisorium bei Lobbe in Ickern bauen zu können.

Mit der neuen Stadtentwicklungsgesellschaft könnte man mit den Vorkaufsrechten in der Innenstadt eines Tages ebenfalls selbst gestaltend tätig werden. Da man derzeit auch intensiver eine Nachnutzung des alten Fuhrparkgeländes am Westring verfolgt, den alten Discounter-Standort an der Kleinen Lönsstraße neu bebauen möchte und nach einem Umzug der Feuerwache eines Tages auch an der Frebergstraße das Gelände neu konzipieren möchte, bieten sich für die Stadt im Umfeld der Altstadt in den kommenden Jahren einige städtebaulich wichtige Gestaltungsmöglichkeiten.

Verkehrssituation könnte angegangen werden

Neben den erwähnten baulichen Möglichkeiten auf dem Post- und dem Bunkergelände (das immer noch der Stadt gehört, dessen Nutzung aber weiter ungeklärt ist), hätte die Stadt im Planbereich „Nördliche Innenstadt“ mit dem Vorkaufsrecht auch die Gelegenheit, die immer noch unbefriedigende und ungeordnete Eingangssituation auf dieser Seite der Altstadt städtebaulich neu zu strukturieren.

Der Planbereich "Nördliche Innenstadt", für den sich die Stadt ein Vorkaufsrecht einräumen möchte, um hier planerisch tätig werden zu können. © Stadt

Durch die Vorkaufsoption erhielte die Stadt also die Chance, die komplette städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle in der Altstadt unmittelbar zu steuern. Das besondere Vorkaufsrecht, das der Gesetzgeber hier für Städte vorsieht, dient der Sicherung solcher städtebaulicher Maßnahmen.

Mit dem festgeschriebenen Vorkaufsrecht bekommt die Stadt die Gelegenheit, einen neuen Kaufvertrag mit dem Verkäufer zu den gleichen Bedingungen abzuschließen, die der Verkäufer zuvor mit einem dritten Käufer ausgehandelt hat.

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