Einfach ignorieren ist der falsche Weg, aber die Verbraucherzentrale weiß Rat, wie man mit Schreiben von Inkassobüros umgeht: prüfen und sich im Zweifel beraten lassen. © dpa
Inkasso-Brief
Auf dieses Schreiben sollten Sie nie antworten – erst recht nicht zahlen
Im Ruhrgebiet sind Briefe in Umlauf, die Menschen verunsichern: Dieses Exemplar hat die Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel auf den Tisch bekommen. Es ist voller Fehler, aber es wirkt.
Es sei die „Letzte Außergerichtliche(sic!) Mahnung“. Diesen Brief einer Firma aus Köln sollte man nie beantworten. Und schon gar nicht der Zahlungsaufforderung folgen. Und doch: Menschen aus Castrop-Rauxel waren in Versuchung. Weil sie Angst haben. Doch die Verbraucherzentrale in der Europastadt warnt.
„Es sind neue Inkassoschreiben im Umlauf“, sagt Rosemarie Sommer, Leiterin der Verbraucherzentrale in der Castroper Altstadt. „Im August haben sich einige Verbraucher mit Schreiben der Franz HS Forderungs AG an uns gewandt“, berichtet sie.
Mehr noch: Zum Teil seien die Verbraucher vorher schon angerufen und rüde zur Zahlung aufgefordert worden. „Insbesondere ältere Menschen lassen sich hier verunsichern“, erzählt Sommer.
Unter dem Strich sagt sie: „Wir sind froh, wenn sich diese Verbraucher an uns wenden und wir sie beruhigen können.“ Beruhigen bedeutet in diesem Fall ebenso wie bei einem Schreiben einer Firma namens „Köln Euro Inkasso“, die ähnlich vorgeht: „Rechtlich gesehen handelt es sich hier um Betrug: Die Inkassounternehmen sind nicht registriert und die Forderungen frei erfunden“, erklärt Rose Sommer.
„In der Regel soll das Geld an ausländische Konten überwiesen werden, im aktuellen Fall in die Slowakei.“ Das sei leicht zu erkennen an der Kontonummer: Die IBAN beginnt mit einem Ländercode, in Deutschland DE, in diesem Fall SK.
Ein Schreiben der Franz HS Forderungs AG © VZ NRW
In dem aktuellen Brief wird der Adressat aufgefordert, dorthin 268,46 Euro zu überweisen. Es handle sich um eine Forderung der Firma „Eurowin24 -Euro Jackpot 6/49“ aus einem telefonisch geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Es heißt, und die Tippfehler sind in dem Schreiben so wie zitiert: „Die von Ihnen angegeben Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. Im gerichtlichen Verfahren als Beweistmitten werwendet werden.“
„Kosten, die Sie sich ersparen können“
Angedroht werden ein Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsvollzieher, eine Pfändung der Bezüge, auch von Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben oder Versicherungen, eine Eintragung in Schuldnerverzeichnisse etc.: „Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.“
Rose Sommer stellte kürzlich erst dem Betriebsausschuss 2 die Arbeit der Verbraucherzentrale in Zeiten von Corona vor. © Ronny von Wangenheim
Was also tun, wenn man diesen Brief bekommt? „Die Verbraucher sollen nicht reagieren, insbesondere nicht anrufen, denn damit verifizieren sie ihre Daten sozusagen“, sagt Rose Sommer. „Wenn man bereits bezahlt hat, sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten.“
Grundsätzlich empfiehlt sie, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Oft seien die Inkassokosten überhöht, auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug zugrunde liegt. Einen Inkasso-Check gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW, Stichwort „Inkasso“.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.