Nach dem Angebot der Landesregierung, den Städten bei der Bewältigung der Schäden durch Sturmtief Ela finanziell unter die Arme zu greifen, hat der Technische Beigeordnete Heiko Dobrindt gerechnet - und kommt auf eine wohl siebenstellige Summe. Teuer werden vor allem umgestürzte Bäume und die Schäden, die sie angerichtet haben.
Unzählige Bäume stürzten während des Unwetters an Pfingsten um - wie hier an der Eisdiele in der Castroper Altstadt. Jetzt steht die Frage im Raum, was die Schäden kosten.
Die rot-grüne Landesregierung hatte angekündigt, die Städte bei der Beseitigung der Schäden durch das Unwetter Ela finanziell zu unterstützten. Dafür sollten die Städte die Schäden vor Ort berechnen und beim Land melden. „Wir haben natürlich berechnet, was dabei unter dem Strich zusammenkommen könnte. Da reden wir über eine siebenstellige Summe“, sagt Heiko Dobrindt, Technischer Beigeordneter.
Darin enthalten sind – neben den Schäden an Bäumen, die einen Großteil ausmachen – beispielsweise auch die Kosten für Fremdfirmen, die mit Maschinen aushelfen mussten. Oder Schäden an gepflasterten Wegen oder Wasserleitungen und Gebäuden.
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Pfingst-Unwetter in Castrop-Rauxel
Ein schweres Unwetter hat am Abend des Pfingstmontag dutzende Bäume in Castrop-Rauxel entwurzelt, abknickende Äste fielen auf Autos. Die Feuerwehr und das THW waren die ganze Nacht und auch am Tag danach mit Aufräumarbeiten beschäftigt.
Mit der Meldung der Schadenshöhe bei der Landesregierung will die Stadt jetzt aber noch warten. „Ich warte darauf, dass es vom Land einen Kriterienkatalog gibt“, so Dobrindt. Nur mit einer einheitlichen Berechnungsgrundlage könne man verlässliche Zahlen melden.
„Dabei geht es auch um die Grundsatzfrage: Wird der Wert eines Baumes mit einberechnet?“ Besonders bei sehr altem Baumbestand sei dies entscheidend. Einen deutlichen Unterschied mache es dabei zum Beispiel, ob man als Ersatz für zerstörte Baumen einen jungen Setzling oder einen älteren Baum pflanze. „Da gibt es erhebliche Preisunterschiede“, sagt Klaus Breuer, Bereichsleiter Stadtgrün und Friedhofswesen. Auf die Schadenshöhe wirke sich auch aus, ob Vorarbeiten wie das Entfernen der Baumstümpfe oder des Wurzelwerkes mitberechnet werden dürfen.
Eine weitere Grundsatzfrage lautet: In welchem Umfang werden auch die Schäden berechnet, die durch umstürzende Bäume entstanden sind? „Am Eingangsbereich des Friedhofes Habinghorst gibt es große Schäden“, so Dobrindt. Dort wurde zudem eine Hauptwasserleitung beschädigt. Sollte die Landesregierung eine Berechnungsgrundlage mit konkreten Zahlen vorgeben, rechnet Breuer nicht mit bösen Überraschungen: „Wir sind in unserer bisherigen Aufstellung mit vernünftigen Zahlen ins Rennen gegangen.“