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Unsicherheit durch Coronavirus: Müssen Kiosk-Betreiber in Castrop-Rauxel schließen?
Zeitungsverkauf
Was ist richtig? Besitzer von Kiosken werden in Castrop-Rauxel derzeit darauf hingewiesen, dass sie schließen müssen. Aber ist das durch die Verordnung gedeckt? Budenbetreiber sind ratlos.
Sie betreibt eine Postfiliale, verkauft Zeitungen und Zeitschriften, Getränke und Lebensmittel wie Brötchen, Gebäck, Frikadellen. Sie beliefert zum Teil ältere Kunden aus der Nachbarschaft. Darf Martina Freundlieb in Ickern weiterhin ihre Bude öffnen, die Tag für Tag von 5 bis 21 Uhr geöffnet ist?
Donnerstag hatte sie normal geöffnet, sagt sie. Um 20 Uhr aber kam ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Er habe sich nicht ausgewiesen, so Freundlieb, die zu der Zeit eine Mitarbeiterin in der Bude hatte und selbst nicht vor Ort war: Machen Sie den Laden zu, Sie dürfen nicht öffnen! Das sei die Ansage gewesen. „Sie rief mich direkt an und wir haben entschieden, zu schließen.“
Am Freitagmorgen öffnete sie wieder. „Um 7.30 Uhr konnte ich telefonisch jemanden beim Ordnungsamt erreichen“, so Freundlieb. Aber: „Die Mitarbeiterin konnte auch nichts sagen, meinte aber, sie melde sich zurück.“
Auch Bürgermeister sagt: Schließen
Um 14.45 Uhr sei der Rückruf gekommen. Wieder mit der Ansage: Sie müssen schließen! „Ich habe ihr verklickert, was wir hier anbieten. Das stieß nicht auf Gehör. Freundlieb sagte, sie wolle das mit Bürgermeister Kravanja besprechen. Den hatte sie kurz darauf am Telefon - und er meinte dasselbe: Kioske müssten zu machen, gerade, weil dort nicht der Abstand eingehalten würde.
Sie fuhr daraufhin „alle Kioske“, sagt sie, in der Umgebung an: „Teilweise wissen die nicht, was los ist. Viele haben geöffnet, alle sind unsicher“, so Freundlieb.

Es gibt nicht nur Süßigkeiten und Alkohol, sondern auch andere Getränke, Gebäck, Zeitungen, Pakete: Muss der Kiosk schließen oder darf er geöffnet bleiben? Das Ordnungsamt sagt: Schließen! Die Verordnung aber bisher nicht. © Tobias Weckenbrock
Im aktuellen Amtsblatt der Stadt steht folgender Passus: „Nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.“ (gefettet die auf den Kiosk zutreffenden Funktionen)
Hält sie die Hygieneregeln ein?
Für die Verkaufsstellen gelten Hygiene- und Abstands-Sonderregelungen. Martina Freundlieb meint, die halte man ein. „Wir haben Schilder mit Hinweisen aufgestellt, unser Fenster nur ein Stück auf. Die Klingel ist abgeklebt. Wir halten zwei Meter Abstand ein. Wir reichen die Ware verpackt auf die Theke, die Kunden nehmen es sie dann dort weg.“ Und das Bargeld wechsle den Besitzer - ein Kartengerät habe sie nicht. Auch am Samstag öffnete sie wieder.
Der Zeitungslieferant (Grossist) habe in einer Rundmail geschrieben, dass Zeitungsverkauf weiterlaufen dürfe. Auch eine Außendienstmitarbeiterin von Lekkerland (Süßigkeiten) habe bisher nichts von einer Schließpflicht gehört.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
