Tödlicher Motorrad-Unfall in Castrop-Rauxel Beteiligte (47) bricht vor Gericht in Tränen aus

Unfall in Castrop-Rauxel: Motorradfahrer verliert sein Leben
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Ein tragischer Unfall kostete einen Motorradfahrer im Sommer 2023 in Castrop-Rauxel das Leben. Die Fahrerin des Wagens, mit dem das Opfer (38) kollidierte, musste sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten.

Der tödliche Zusammenstoß ereignete sich am Abend des 1. August 2023 auf der Dortmunder Straße auf Schwerin.

Die Castrop-Rauxelerin (47) wollte mit ihrem Auto auf den Hellweg abbiegen. Der Fahrer des Motorrads kam ihr entgegen, bremste, stürzte, rutschte über die Fahrbahn und stieß gegen das Auto. Der 38-Jährige wurde so schwer verletzt, dass er kurz darauf starb. Laut Anklage sollte die Autofahrerin ihm die Vorfahrt genommen und dann nicht richtig reagiert haben.

Der Eingangsbereich des Amtsgerichts in Castrop-Rauxel.
Der tödliche Unfall beschäftigte nun den Strafrichter im Amtsgericht. (Archivbild) © Tewe Schefer

Im Prozess wollte sich die Castrop-Rauxelerin nicht äußern. Allerdings standen ihr Schock und Bestürzung förmlich ins Gesicht geschrieben. Und später, in einer Verhandlungspause, verlor die 47-Jährige die Fassung vollends, weinte bitterlich.

Zeugen wurden gehört. Auch sie, die zum Teil erste Hilfe leisteten und versuchten, den am Boden liegenden Mann zu retten, wirkten angefasst von dem, was sie als tragisch beschrieben und was aus ihrer Perspektive so unfassbar schnell ging. Einer von ihnen erinnerte sich, dass die Autofahrerin immer wieder gefragt habe: „Wie geht es ihm, wie geht es ihm?“

Auch betonte einer, dass es für Linksabbieger schwierig sei. Die Übersicht sei schlecht, man müsse sich in die Kreuzung reintasten. Ein anderer Zeuge, der an dem Tag mit seinem Roller unterwegs war, stand zuvor mit dem Motorradfahrer an einer roten Ampel. Beide fuhren bei Grün los, aber der Zeuge kam erst an der Unfallstelle an, als die Autofahrerin bereits aus ihrem Wagen gestiegen war.

Freispruch für die Angeklagte

Auch der Sachverständige bezeichnete die Örtlichkeit als „etwas tricky“. Er sollte sich dazu äußern, ob die Angeklagte den Unfall hätte verhindern können, ob sie den Motorradfahrer hätte sehen müssen und wie schnell der fuhr. Letzteres ließ sich nicht eindeutig feststellen. Die Reifen des Krads seien 23 Jahre alt gewesen und alte Reifen würden bei einer Bremsung schneller blockieren. Die Autofahrerin hätte, als der Motorradfahrer zu sehen gewesen sei, drei bis vier Sekunden Zeit gehabt, zu bremsen und wäre zum Stillstand gekommen. Unter optimalen Bedingungen wäre der Unfall vermeidbar gewesen.

Sie wüssten nicht, ob die Bedingungen optimal gewesen seien, erklärte der Richter. „Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus. Ich brauche Gewissheit.“ Es sei, so der Richter weiter, zu Gunsten der Angeklagten nicht auszuschließen, dass der Motorradfahrer relativ schnell gefahren sei. Er verwies in dem Kontext auf die Aussage des Rollerfahrers. Und, dass der Castrop-Rauxelerin das Ganze leid tue, das sei ja zu sehen gewesen. Er sprach sie frei.

Die Polizei bei der Unfallaufnahme im Kreuzungsbereich. Vor dem Unfallauto liegt noch der Helm des Motorradfahrers.
Die Polizei bei der Unfallaufnahme im Kreuzungsbereich. Vor dem Unfallauto liegt noch der Helm des Motorradfahrers. © Karsten Wickern (2023)