Trotz Urteil: Prozess um die „Pfarrhaus-Bande“ geht bald an anderer Stelle weiter
Landgericht Bochum
Die Verurteilung der drei mutmaßlichen Mitglieder der „Pfarrhaus-Bande“ ist noch nicht das letzte Wort. Das Trio wehrt sich – die Akten gehen demnächst zum höchsten deutschen Strafgericht.

Die Angeklagten mit Verteidigern und Dolmetschern beim Prozessauftakt im Februar 2019. © Werner von Braunschweig
Die Aufsehen erregende Serie von Einbrüchen in Pfarrhäuser in Dortmund, Haltern und Castrop-Rauxel wird zu einem Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Alle drei Angeklagten (eine Frau, zwei Männer) wollen ihre Verurteilungen durch das Bochumer Landgericht nicht akzeptieren und haben fristgerecht Revision eingelegt.
Richter sprach von „Gewohnheitsverbrechern“
Nach einer akribisch durchgeführten Beweisaufnahme über den Zeitraum von elf Monaten hatte die 7. Strafkammer am Bochumer Landgericht am 31. Januar gegen den Hauptangeklagten (45) zwölf Jahre Haft verhängt. Seine mitangeklagte Partnerin (48) war zu sechs und sein ebenfalls mitangeklagter Sohn (29) zu neun Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Richter Josef Große Feldhaus hatte die Angeklagten in der Urteilsbegründung als „Gewohnheitsverbrecher“ bezeichnet.
Einzig der Hauptangeklagte hatte am Ende einige Taten eingeräumt, die zwei Mitangeklagten dagegen bis zuletzt geschwiegen.
Gericht und Staatsanwaltschaft hatten die drei Angeklagten bei Einbruchs-Coups in Pfarrhäusern in Dortmund (St. Urbanus) und Castrop-Rauxel (St. Lambertus) als überführt angesehen. Im Fall des Überfalls auf Pater James in St. Sixtus in Haltern reichten die Beweise dagegen nicht aus.
Letztgültiges Urteil wohl nicht vor Herbst
Durch das Einlegen von Revision sind die Urteile nicht rechtskräftig. Mit einem Ergebnis beim BGH ist wohl frühestens im Herbst 2020 zu rechnen.