Tempo 30 ist wegen sich häufender Unfälle eingeführt worden

Bahnhofstraße

Zur Tempo-30-Regelung nahe des Ernst-Barlach-Gymnasiums gibt’s offene Fragen. Durfte die Stadt das hier überhaupt einrichten?

Castrop-Rauxel

, 22.09.2018, 15:15 Uhr / Lesedauer: 2 min
Warum gilt jetzt auf einmal auch auf der Bahnhofstraße im Bereich des EBG Tempo 30?

Warum gilt jetzt auf einmal auch auf der Bahnhofstraße im Bereich des EBG Tempo 30? © Matthias Stachelhaus

Seit August stehen an der Bahnhofstraße ab Höhe Lunastraße neue Tempo-30-Schilder. Sie gelten werktags von 7 bis 17 Uhr und sollen den Schulweg für Schüler des Ernst-Barlach-Gymnasiums sicherer machen. Was fehlt, ist eine entsprechende Begründung.

Ursprünglich war der Bereich abgelehnt worden

So sieht es jedenfalls die FDP und stellte am Mittwoch eine entsprechende Anfrage im Betriebsausschuss 1. Denn noch im vergangenen Jahr war Tempo 30 in diesem Bereich abgelehnt worden. Die damalige Begründung von Achim Waldert, Bereich Ordnung und Bürgerservice der Stadt: „Da gibt es erstens keinen direkten Zugang zum EBG, außerdem fanden die Teilnehmer einer Verkehrsschau, die wir zu den neuen Tempo-30-Zonen gemacht haben, dass die Straße dort breit genug und gut einzusehen sei, sodass man hier keine erhöhte Unfallgefahr sah.“

An eben jene Verkehrsschau erinnert sich auch Ausschussvorsitzender Achim Gaertner (CDU). Er könne das Aufstellen der Tempo-30-Schilder ebenfalls nicht nachvollziehen, sagte er im Ausschuss. Die Antwort von Thomas Roehl, Leiter des Bereichs Ordnung und Bürgerservice, fiel am Mittwochabend ernüchternd aus – die statistischen Unfallzahlen, die man zur Begründung heranzog, „gehören nicht uns“. Darum könne er sie nicht vorlegen. Kämmerer Michael Eckhardt versprach: „Wir versuchen, da Klarheit zu bekommen.“

Tödlicher Unfall im Januar gab den Ausschlag

„An der fraglichen Stelle hat es immer wieder Unfälle gegeben“, sagt Michael Franz, Pressesprecher der Polizei, am Donnerstag auf Nachfrage der Redaktion. Allerdings habe es – „ganz knapp“ – nicht für eine formale Einordnung als Unfallschwerpunkt gereicht. Unter anderem müsse es dafür, so Franz, mehr als drei gleichartige Unfälle pro Jahr oder über drei Jahre hinweg schwerwiegende Unfälle geben. Den Unfalltod eines 82-Jährigen auf Höhe der Willy-Brandt-Gesamtschule im Januar dieses Jahres, etwa 350 Meter weiter südlich also, führt Franz als Grund für die neue Regelung an. „All das hat dazu geführt, dass die Unfallkommission der Meinung war, der Bereich müsse besonders geschützt werden.“ Die Polizei habe aber nur eine beratende Funktion.

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