Straßenbauprojekt B 474n hängt in der Warteschleife

Was heißt "vordringlicher Bedarf"?

Die Bagger sollten 2018 rollen. Doch der Bau der Bundesstraße B 474n liegt immer noch auf Eis. Da hilft auch kein Masterplan. Dabei liest er sich aus Sicht des Kreises Recklinghausen erst einmal gut und aus Sicht der Gegner des Baus schlecht.

ICKERN

von Michael Wallkötter

, 17.01.2018, 18:49 Uhr / Lesedauer: 3 min
Kleine Protestschilder stehen noch an so mancher Hofeinfahrt entlang der geplanten Trasse der B474n.

Kleine Protestschilder stehen noch an so mancher Hofeinfahrt entlang der geplanten Trasse der B474n. © Tobias Weckenbrock

Der vor wenigen Tagen von Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) vorgelegte Straßen-Masterplan liest sich aus der Sicht des Kreises Recklinghausen erst einmal gut: Der Ausbau der B 224 in Gladbeck genießt höchste Priorität. Die A 43 soll auch zwischen Marl-Sinsen und Recklinghausen auf sechs Spuren verbreitert werden. Und die B 474n in Datteln/Waltrop trägt ebenfalls das Etikett „Vordringlicher Bedarf“; verbunden mit einem klaren Bekenntnis der Landesregierung zum geplanten Industriegebiet newPark, für den die Bundesstraße existenziell wichtig ist.

20 Milliarden Euro will das Land bis 2030 investieren, um gravierende Stau-Brennpunkte in NRW zu beseitigen. Auch zusätzliche Ingenieure, die die Planungen vorantreiben, sollen eingestellt werden. Konkrete Zeithorizonte sind benannt. Doch was sind diese Angaben wert, angesichts der Unwägbarkeiten, die den Straßenbauern im Alltag begegnen?

Erbitterter Widerstand auch gegen die A 52

Die B 474 n ist ein anschauliches Beispiel (mancher sagt auch Trauerspiel) für ein Projekt in der gefühlten Ewigkeitsschleife. Denn der Dattelner Abschnitt der Bundesstraße liegt seit der Planfeststellung im Jahr 2009 juristisch auf Eis. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Ende März 2017 die Klage des BUND gegen die Straße zwar abgewiesen. Doch erneut reichte die Naturschutzorganisation eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Über die Beschwerde ist bislang nicht entschieden worden. 2013 hatte das höchste Gericht ein Urteil des OVG zur B 474 n schon einmal aufgehoben – wegen eines Verfahrensfehlers. Bis es zur Neuverhandlung in Münster kam, vergingen vier Jahre. Sind das auch die aktuellen Perspektiven?

Bei Straßen NRW im Haus Ruhr in Bochum-Grumme arbeiten Christoph Neumann, Abteilungsleiter Planung, und Projektingenieur Alexander Stalldecker an der Realisierung der B474n.

Bei Straßen NRW im Haus Ruhr in Bochum-Grumme arbeiten Christoph Neumann, Abteilungsleiter Planung, und Projektingenieur Alexander Stalldecker an der Realisierung der B474n. © Foto: Tobias Weckenbrock

Dirk Griepenburg vom Landesbetrieb Straßen.NRW verbreitet Optimismus. „Wir haben das Ziel auf keinen Fall aufgegeben, 2018 mit den Bauarbeiten zu beginnen“, sagt der Diplom-Ingenieur, der für die Region Münsterland, Ruhr und für die Autobahnen im Ruhrgebiet zuständig ist. Der Landesbetrieb steht in den Startlöchern. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll es losgehen.

Das juristische Tauziehen um den Dattelner Abschnitt der B 474 n ist kein Einzelfall und wahrscheinlich nur ein Vorgeschmack auf das, was die Straßenplaner sonst noch so im Kreis Recklinghausen zu erwarten haben. Dass der BUND auch gegen das Waltroper Teilstück der B 474 n Klage erheben wird, haben die Naturschützer schon im vergangenen Jahr angekündigt.

Auch im Westen des Kreises, dort wo die B 224 zur A 52 ausgebaut werden soll, ist nicht damit zu rechnen, dass das Vorhaben glatt über die Bühne geht. Schließlich kämpfen in Gladbeck Bürgerinitiativen und auch Teile der Politik erbittert gegen den Autobahnbau. Am Ende werden sie sich nicht scheuen, ebenfalls die juristische Karte zu ziehen.

Dass es wahrscheinlich so kommen wird, wissen auch die Verantwortlichen beim Landesbetrieb Straßen.NRW. „Das Wichtigste ist, dass die Planfeststellungsbeschlüsse einer juristischen Überprüfung standhalten“, betont Dirk Griepenburg. Doch dieser Anspruch kostet Zeit. Denn regelmäßig muss nachgearbeitet, müssen Daten und Prognosen aktualisiert werden.

Bei Klagen schauen die Gerichte genau hin

Die Planungszeiten, so die Erfahrung der Fachleute, nehmen mittlerweile ein Vielfaches der Bauzeiten ein. Planfeststellungsbeschlüsse, die einst 20 Seiten umfassten, sind heute mindestens 200 Seiten dick. Während es früher vor allem um die technische Ausgestaltung eines neuen Verkehrsweges ging, gilt es heute, eine Vielzahl widerstreitender Interessen auszugleichen. Natur und Landschaft oder der Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Kommt es zu Klagen, schauen die Gerichte genau darauf, ob diese Aspekte im Abwägungsprozess ausreichend berücksichtigt worden sind.

Der Habinghorster Architekt Mohamed Moussa erstellte dieses topografische Modell der B474n über Castrop-Rauxeler Stadtgebiet. Er erhielt dazu den Auftrag von der FWI.

Der Habinghorster Architekt Mohamed Moussa erstellte dieses topografische Modell der B474n über Castrop-Rauxeler Stadtgebiet. Er erhielt dazu den Auftrag von der FWI. © Foto: Tobias Weckenbrock

Landesverkehrsminister Wüst weist in seinem Straßen-Masterplan vorsorglich darauf hin, dass es bei den aufgeführten Projekten „zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen“ kommen kann – durch Umplanungen, eine Vielzahl von Einwendungen oder durch Klagen. Auch Dirk Griepenburg von Straßen.NRW hält die Zeitachsen im Masterplan teilweise für eine „sehr optimistische Darstellung“. Es sei aber nichts dagegen einzuwenden, sich ehrgeizige Ziele zu setzen, sagt er.