Absage an die Vollmacht Stadtwerke-Kündigungen und was die Verbraucherzentrale dazu sagt

Verbraucherschützerin Rose Sommer rät von Vollmacht für Stadtwerke ab
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Seit die Stadtwerke verkündet haben, dass sie allen Kunden mit Preisgarantien die Verträge kündigen, sind viele Verbraucher in Wallung: Nicht nur die Hotline und die Geschäftsstelle sind hoch frequentiert, sondern auch ein Lokal eine Gehminute entfernt. Und so nah die Verbraucherzentrale und die Stadtwerke beieinander liegen und so oft sie schon gemeinsame Aktionen unterstützt haben: Von einem Angebot der Stadtwerke rät die Castrop-Rauxeler Verbraucherzentrale-Leiterin Rose Sommer ab.

„Wir werden seit Tagen mit Fragen zum Thema Kündigung der Stadtwerke bombardiert“, berichtet sie unserer Redaktion auf Anfrage. Und was raten die Verbraucherschützer nun den Kunden? „Sie sollten sich aktiv bei Eon in der Grundversorgung anmelden. Der Grundversorgungstarif ist aktuell der günstigste“, sagt Sommer.

Nach einer ordentlichen Kündigung fallen Verbraucher nach Vertragsende in die Grundversorgung, wenn sie keinen anderweitigen Vertrag abschließen. Dennoch solle man sich selbst bei Eon melden, rät Rose Sommer. Hintergrund: Manch ein Kunde soll schon in der Ersatzversorgung gelandet sein. Die ist eine Art Notversorgung, die ein Grundversorger bereit hält, und ist in der Regel teurer als die Grundversorgung. Nach Angaben von Eon landen allerdings alle Kunden bei dem Unternehmen in der Grundversorgung.

Und noch einen Punkt macht die VZ: „Zur Zeit können wir noch keinen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, wenn sie den Stadtwerken eine Vollmacht für einen Neuvertrag erteilen, da sich die Markt- und Preissituation sehr dynamisch entwickelt.“

Dieses ziemlich einmalige Modell hatten die Stadtwerke den Kunden in ihrem Schreiben offeriert. Bei einer Infoveranstaltung am Dienstagabend (22.11.) ab 19 Uhr in der Stadthalle will Geschäftsführer Jens Langensiepen die Hintergründe darlegen.

Es soll eine Art Preisgarantie beinhalten: Die gekündigten Kunden kehren demnach zu den Stadtwerken zurück, sobald ihre Verträge wieder günstiger sind als der Grundversorgungstarif. Die Stadtwerke selbst würden sich dann um alle Formalitäten kümmern. Eine Unterschrift als Vollmacht würde nun genügen.

Noch keine rechtliche Bewertung

Aber geht das rechtlich überhaupt klar? „Eine juristische Bewertung zur Vollmacht möchte ich noch nicht abgeben“, sagt Rose Sommer. „Wir prüfen sie noch, ich habe noch keine abschließende Rückmeldung von unseren Fachreferenten bekommen“, sagt Castrop-Rauxels leitende Verbraucherschützerin.

Sie rät den Verbrauchern, sich 2023 selbst aktiv über die aktuellen Preise zu informieren und dann zu entscheiden, welchen Anbieter sie wählen. Es könnte ja sein, dass es dann noch günstigere Angebote als das der Stadtwerke gibt. Hinzu kommt heute: Die angekündigte Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet. Damit ist noch unklar, wie der Mechanismus wirken wird.

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