Thomas Frauendienst und Angelika Harms freuen sich, dass der Prozess um die Anerkennung der Gehbehinderung endlich entschieden ist. © Foto Fritsch
Gehbehindert
Castrop-Rauxelerin (69) bekommt nach jahrelangem Streit Behinderung anerkannt
Angelika Harms ist schwer gehbehindert. Für ein Merkzeichen im Ausweis hat sie lange vor Gericht kämpfen müssen. Nun endet für sie ein zehn Jahre andauernder Streit mit dem Kreis.
Nach einer Hüft-OP ist Angelika Harms auf Gehstöcke angewiesen. Eine künstliche Hüfte bereitet Schmerzen. Auch an der Schulter und der Wirbelsäule gab es Verletzungen. Die 68-Jährige ist für Erledigungen auf Busse und Bahnen angewiesen und braucht Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
Eine 50-prozentige Schwerbehinderung hatte Angelika Harms bereits. Doch seit Februar 2018 versucht sie nun, ein G-Kennzeichen für den Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Der Kreis aber verweigerte ihr die Anerkennung, so schilderte es ihr Lebensgefährte Thomas Frauendienst.
Seit fast einem Jahr stritten Angelika Harms und der Kreis Recklinghausen vor dem Sozialgericht. Die ersten Anträge haben sie sogar schon vor zehn Jahren an das Kreishaus geschickt, hat Frauendienst den vielen Akten entnommen. Ein ewiges Hin und Her, das beide belastet habe, erzählt der Castrop-Rauxeler.
Gutachter bestätigt die Behinderung
Schließlich trafen sich beide Seiten vor Gericht. Ein Gutachter untersuchte Angelika Harms noch einmal gründlich, testete ihre Bewegungsmöglichkeiten. Nun ist das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich beendet worden. Ein Vergleich, der „zu 99 Prozent“ zu Angelika Harms Gunsten ausgegangen ist, wie Thomas Frauendienst erzählt.
Die Castrop-Rauxelerin bekommt eine Schwerbehinderung von 60 Prozent anerkannt und das G-Merkzeichen für den Ausweis. Das verhilft ihr zu bestimmten Nachteilsausgleichen (siehe Infokasten). Zahlt Angelika Harms 80 Euro im Jahr an die Landeskasse für Schwerbehinderung, kann sie Busse und Bahnen im Nahverkehr nutzen. Zuvor hat sie rund 90 Euro für ein Monatsticket gezahlt - also 1080 Euro für ein Jahr.
Dass das ganze Verfahren zehn Jahre gedauert hat, findet Thomas Frauendienst „lächerlich“. So sollte man mit behinderten Menschen nicht umgehen, sagt der Castrop-Rauxeler. Angelika Harms habe sich diskriminiert gefühlt. Es habe an ihr genagt, dass die Ärzte ihr die Behinderung bestätigt hätten, sie Schmerzen gehabt habe - und im Kreishaus seien ihre Probleme abgetan worden, sagt Frauendienst stellvertretend für seine Lebensgefährtin.
Geschichte soll anderen Betroffenen Mut machen
Der Vergleich sieht vor, dass die Verschlechterung der Gehbehinderung erst im November 2019 eingetreten ist, als der Gutachter Frau Harms untersuchte. Über den Zeitpunkt wollen die beiden Castrop-Rauxeler jetzt nicht weiter mit dem Kreis streiten, sagt Frauendienst. Angelika Harms werde 69 und die Hüfte nicht besser. Sie wolle den Schwerbehindertenausweis mit G-Merkzeichen noch lebend in der Hand halten.
Nun sind beide erleichtert, dass der Gutachter all die in den Jahren immer wieder geschilderten Probleme bestätigt hat. Vor allem aber möchten Thomas Frauendienst und Angelika Harms anderen Betroffenen Mut machen, sagt Frauendienst. Ihre Geschichte zeige, man könne sein Recht bekommen, „wenn man beharrlich bleibt und es einem wirklich zusteht“.
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