Selbst in Haft konnte ein 33-Jähriger noch straffällig werden. © picture alliance / Marijan Murat/dpa
Hinter Gittern
Selbst in Haft wurde ein 33-jähriger Castrop-Rauxeler erneut straffällig
Der 33-Jährige hat schon geraume Zeit hinter Gittern verbracht. Fast immer lautete die Anklage „gewerbsmäßige Betrug“. Bewährungsstrafen wurden widerrufen, doch nun soll alles anders werden.
Die aktuelle Adresse lautet: JVA Schwerte. Da sitzt der 33-jährige gelernte Metallbauer noch rund zwei weitere Jahre ein. Mindestens, denn er musste nun aus der Haft heraus wieder einmal vor Gericht antreten. Und wieder hieß die Anklage „gewerbsmäßiger Betrug“.
Für alle vier ihm aktuell vorgehaltenen Betrugsfälle hatte der Angeklagte die Internet-Plattform Ebay-Kleinanzeigen genutzt. Hatte dort ein iPhone verkauft, 400 Euro Anzahlung kassiert, aber den Artikel nicht verschickt. Wie auch die Modellautobahn für 400 Euro, das Modellauto für 125 Euro und die Nintendo-Konsole für 230 Euro verkauft, aber nicht verschickt wurden.
Ein langes Vorstrafenregister
Dabei war der Mann zu dieser Zeit bereits inhaftiert, genau genommen seit dem 19. Dezember 2016. Er saß in verschiedenen Haftanstalten ein, zwischendurch auch zweimal im offenen Vollzug. „Mein Mandant räumt alles ein“, erklärte der Verteidiger im Gerichtssaal, wo sein Mandant in Handschellen vorgeführt worden war. Hintergrund sei eine Spielsucht, die aber erst seit Mai 2021 diagnostiziert worden sei. Außerdem habe der Angeklagte einen Teil der Schuld wiedergutgemacht, habe die 400 Euro Anzahlung für das iPhone zurücküberwiesen.
„Ich will es jetzt endlich schaffen, will eine Therapie machen“, so der 33-Jährige. Auch vor dem Hintergrund, dass er kürzlich Vater geworden ist, soll sich das Leben endlich bessern. Denn die Vergangenheit ist alles andere als rühmlich, das Vorstrafenregister lang. Darunter Verfahren, in denen zugleich über 23 oder mehr Einzeldelikte geurteilt worden war. Was den aktuellen Zusatz der Gewerbsmäßigkeit des Betrugs erhärtet.
Von der Therapie erhofft sich der junge Vater, dass künftig Spielhallen keine Anziehungskraft mehr auf ihn ausüben. Ebenso wenig Online-Spiele oder Sportwetten bei Tipico.
Keine Bewährung
Doch das ist zunächst nur eine Wunschvorstellung. Die Realität holte den Angeklagten ein, als die Staatsanwältin eine weitere Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung forderte, weil er aus dem Vollzug heraus weiter betrogen habe. Da helfe auch ein Geständnis nicht, um Milde walten zu lassen. Denn das war das Anliegen des Verteidigers, der in seinem Plädoyer darauf hinwies, dass eine Haftverlängerung den Zeitpunkt eines Therapiebeginns weiter nach hinten verlagern würde. Sein Mandant habe den festen Willen, solide und straffrei zu leben.
Die Chance habe er, so der Richter, und verwies dabei auf die übliche Zweidrittel-Regelung bei Haftstrafen – eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis. Denn um eine Verlängerung der Zeit hinter Gittern kam der 33-Jährige nicht herum. Das Urteil: Ein Jahr und ein Monat Haft ohne Bewährung.
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