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Heftiger Streit um das Besuchsrecht bringt Castrop-Rauxeler Vater vor Gericht
Streit ums Besuchsrecht
Harte Vorwürfe gegen den Vater der gemeinsamen Tochter hat eine Castrop-Rauxelerin erhoben. Dem Kind blieb eine Aussage vor Gericht nur knapp erspart.
Das mittlerweile neunjährige Mädchen entstammt einer kurzen Affäre. Sie ist der einzige Grund, aus dem ein 44-jähriger Kindsvater noch Kontakt zur Mutter seiner Tochter hat. Angeblich lief es lange gut mit den regelmäßigen Treffen, doch dann habe er Sorge um das Wohlergehen des Kindes gehabt.
So versuchte er die Aktion zu erklären, die ihn jetzt vor das Amtsgericht Castrop-Rauxel brachte. Er soll im Februar die 33-jährige Mutter des Kindes als Schlampe bezeichnet und mit den Worten „Ich bringe dich um“ bedroht haben. Zudem soll er gegen ihre Wohnungstür getreten, sie dabei beschädigt haben.
Das stritt der Angeklagte ab. „Ich wollte nur Zeit mit dem Kind verbringen, aber sie hat nicht geöffnet“, beschrieb er seinen Ärger. Die Tür hätten sicher andere Geliebte demoliert.
Zuneigung abgekühlt
Die 33-Jährige schildert es anders. „Ja, früher habe ich ihn mal sehr geliebt“, sagte sie, aber das sei lange her. Da sich der Mann unregelmäßig melde, sei das Verhältnis abgekühlt. Das Mädchen habe sich im Bad versteckt, als es hörte, dass ihr Vater vor der Tür stand.
Aussagen, die stark voneinander abwichen. Da könne nur die Tochter selbst für Aufklärung sorgen, so der Richter. Weil er dem Kind eine Zeugenaussage ersparen wollte, nahm der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und erklärte sich bereit, die 1200 Euro Geldstrafe zu zahlen.
Ich bin seit etlichen Jahren als freie Mitarbeiterin für die Lokalredaktion tätig, besuche regelmäßig Gerichtsverhandlungen, um darüber zu berichten, und bin neugierig auf alles, was in Castrop-Rauxel passiert.