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Handykabel geklaut: 60-Jährige muss nun länger im Gefängnis sitzen
Amtsgericht
Gerade mal 9,79 Euro hätte das Handykabel gekostet. Der Versuch, dies in einem Supermarkt zu stehlen, kam die Frau dagegen sehr teuer zu stehen. Denn: Sie war eine Wiederholungstäterin.
Die Anklage war kurz, das Delikt vergleichsweise harmlos. Die 60-jährige Angeklagte hat im Januar dieses Jahres im Kaufland am Widumer Platz versucht, ein Handykabel zu stehlen. Für gerade einmal 9,79 Euro. Sie wurde dabei erwischt, und das hatte erhebliche Folgen.
Denn für diesen versuchten Diebstahl einer geringwertigen Sache ging die Frau mit einer dreimonatigen Haftstrafe aus dem Saal. Ohne den Zusatz „ausgesetzt zur Bewährung“. Denn sie ging nach der Verhandlung nicht heim, sondern zurück in die Justizvollzugsanstalt in Oelde, wo sie bereits seit Anfang Februar eine Haftstrafe verbüßt.
Die Frag hatte etliche Vorstrafen
Genau dieser Umstand ist auch der Grund für die Härte der aktuellen Verurteilung. Denn dem Versuch, sich das Kabel heimlich einzustecken sind weit gewichtigere Delikte vorausgegangen. Diebstähle und Betrugsdelikte.
So war die Frau schon mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden, hatte von den zuständigen Richtern aber immer eine Strafaussetzung zur Bewährung erhalten. Doch bei einer weiteren Strafverhandlung im vergangenen Jahr war damit Schluss.
Zu der damals aktuellen Strafe über vier Monate wurden zwei weitere Bewährungen widerrufen. Das heißt im Klartext, die Zeiten müssen abgesessen werden, in der JVA Oelde bis zum Mai 2022. Und nun kommt noch eine Verlängerung von einem Vierteljahr obendrauf.
Vor der Tat nahm die 60-Jährige Amphetamine
„Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, sagte die 60-Jährige im Gerichtssaal, „aber ich habe es leider getan.“ Zwei „Nasen“-Amphetamine habe sie zuvor konsumiert, ärgere sich nun selbst sehr über sich und den dummen Versuch, knapp zehn Euro sparen zu wollen.
Ehrliches Geld verdient sie derzeit in der JVA, wo sie im Garten- und Landschaftsbau arbeiten kann. Der grüne Job gefällt der Frau so gut, dass sie darin ihre Zukunft sieht. Unterstützung findet sie beim derzeitigen Chef, der sie nach der Haft unbefristet anstellen würde.
Angeklagte will ins Münsterland ziehen
Dafür will die Angeklagte sogar ihr bisheriges Leben komplett umkrempeln, der Europastadt den Rücken kehren. „Ich will mir dort eine Wohnung suchen und arbeiten, so gut gefällt mir der Job“, bekräftigte sie vor dem Richter. Und auch ihr Verteidiger wies auf die positive Entwicklung hin.
Doch reichte das nicht für eine gute Prognose, zu schwer wogen bei der Urteilsfindung die beiden Fälle als Bewährungsversagerin. Weil sie außerdem schon mehrfach einschlägig vorbestraft war, gab es keine Möglichkeit für eine milde Strafe. So schreibt es das Strafgesetzbuch vor. „Sie müssen Ihre Pläne ein wenig nach hinten verschieben“, sagte die Richterin und wünschte der Angeklagten eine straffreie Zukunft.
Ich bin seit etlichen Jahren als freie Mitarbeiterin für die Lokalredaktion tätig, besuche regelmäßig Gerichtsverhandlungen, um darüber zu berichten, und bin neugierig auf alles, was in Castrop-Rauxel passiert.