Schnäppchen bei Zwangsversteigerung Zuschlag kurz vor der Schmerzgrenze

Kopf-an-Kopf-Rennen bei Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung
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Saal 1 im Amtsgericht Castrop-Rauxel. 12.30 Uhr. Einer ruhiger Dienstag-Mittag Anfang Februar. Noch zumindest - denn kurze Zeit später bieten sich zwei Interessenten ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen. Zur Versteigerung steht eine Wohnung mitten in Castrop-Rauxel an der Bahnhofstraße 92. Ein Kellerraum und rund 72 Quadratmeter sollten für einen errechneten Verkehrswert von 90.000 Euro unter den Hammer. Doch der Höchstbietende konnte ein Schnäppchen landen.

Wenig Interessenten vor Ort

Mit gerade einmal zwei bietenden Interessenten, darunter eine Unternehmensgruppe, ist der Gerichtssaal sichtlich leer. Auch die Gläubiger der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind nicht vor Ort. Die Diskussion um die sogenannten Grenzen von 50 Prozent und 70 Prozent entfällt somit komplett. Ganz zur Freude der Bietenden.

Noch bevor der Rechtspfleger die letzten Worte zu den Formalien und Versteigerungsbedingungen aussprechen konnte und die aktive Bietzeit startet, springt der erste Bietende auf, nimmt seine Unterlagen und gibt sein erstes Gebot ab. 45.000 Euro. Das bedeutet, die 50-Prozent-Grenze ist damit erreicht.

Sichtlich erschrocken über das aktive Vorgehen des ersten Bieters stecken drei Interessenten die Köpfe zusammen und überlegen, wie sie am besten vorgehen. Keine 10 Minuten später steht einer der drei auf und gibt sein Gebot in der Höhe von 46.000 Euro ab. Danach passiert nichts. Keiner rührt sich, keiner redet und die Stimmung im Gerichtssaal wirkt sichtlich angespannt.

Kampf um Wohnung ist eröffnet

Um 13.15, also pünktlich zum Abschluss der Bietzeit nach 30 Minuten, setzt der Rechtspfleger zu den Worten „Zum Ersten“ an. Noch bevor er das Wort zu Ende sagen kann, steigt der erste bietende Interessent wieder ein. Er erhöht um 1000 Euro. Dann geht alles sehr schnell. Ein Schlagabtausch in 1000 Euro Schritten. Je sicherer der Erst-Bietende wird, desto unsicherer wird die Unternehmensgruppe.

Ab 60.000 Euro schrauben beide Interessenten zurück. Es geht weiter in 500er-Schritten. Obwohl die Unternehmensgruppe zunehmend länger überlegt, ist bei 66.000 Euro dann Schluss. Der Richter spricht die magischen drei Zahlen aus und der Erst-Bietende erhält die Immobilie deutlich unter dem Verkehrswert von 90.000 Euro. Ein Schnäppchen also?

Kapitalrücklage für schwere Zeiten

Dass eine Immobilie für viele eine Kapitalrücklage ist, kommt immer häufiger vor. Eine Art der Altersvorsorge. Genau aus diesem Grund hat der Höchstbietende auch für diese Immobilie geboten. „Aktuell besteht der Gedanke, diese Wohnung vermieten zu wollen und damit denke ich vor allem an meine Altersvorsorge“, erklärt er auf Nachfrage der Redaktion. Doch auch wenn die Wohnung nun deutlich unter dem Verkaufswert bald zu seinem Besitzt zählt, war es für ihn richtig knapp. „Meine Schmerzgrenze lag bei 68.000 Euro, es hätte also nicht mehr werden dürfen, ich war erleichtert als die Anderen ausgestiegen sind.“

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 6. Februar 2025.

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