Wohnung für 40.000 Euro über Verkehrswert versteigert Plötzlich überschlagen sich die Gebote

40.000 Euro über Verkehrswert: Zwangsversteigerung in Castrop-Rauxel
Lesezeit

Im Castrop-Rauxeler Amtsgericht lag am Dienstag (3.12.) eine zentral gelegene Wohnung plus Garage unter dem Hammer. Die Gebote haben sich im Amtsgericht Castrop-Rauxel praktisch überschlagen. Dabei hat die Zwangsversteigerung erst ganz ruhig angefangen.

Die Immobilie

Zu versteigern war eine 65-Quadratmeter-Wohnung plus Garage an der Liebigstraße 63, unweit vom Castrop-Rauxeler Hauptbahnhof. Die Wohnung ist Teil eines Mehrfamilienhauses auf einem Erbbaurechtsgrundstück. Wohnung und Garage sollten 81.200 Euro kosten und konnten nur zusammen ersteigert werden. Die Zwangsversteigerung am 3. Dezember hat etwa 20 Personen angelockt, von denen am Ende sieben mitgeboten haben.

Die Garage (links) wurde mit der Wohnung an der Liebigstraße zusammen für 121.000 Euro versteigert.
Die Garage (links) wird mit der Wohnung an der Liebigstraße zusammen versteigert. © Katharina Langenkämper

Gebote zunächst niedrig

Direkt nach Start der Bietzeit, die in der Regel 30 Minuten beträgt, melden sich die ersten Mitbieter zu Wort. Die Gebote sind zunächst gering. Den Start macht ein Mitbieter bei 7.000 Euro, nur knapp über dem möglichen Mindestgebot. Nur mit kleinen Schritten geht es voran, bis die Vertreterin der Gläubigerbank klar sagt, dass mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts erreicht werden müssten, sonst würde die Bank die Versagung des Zuschlags beantragen.

Bei Zwangsversteigerungen gibt es nämlich gewisse Grenzen: Liegt das vorliegende Meistgebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes, muss das Gericht den Zuschlag aus Schuldnerschutzgründen von Amtswegen versagen. Bei Geboten zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. In diesen Fällen findet ein neuer Termin statt, in dem die Mindestgrenzen nicht mehr gelten.

Das nächste Gebot überschreitet dann bereits die 70-Prozent-Grenze mit 57.000 Euro. Somit ist jetzt nur noch die Frage, ob der Verkehrswert vom Höchstbietenden über- oder unterschritten wird. Im Sitzungssaal des Amtsgerichts geht es die ganze Zeit hin und her. Die Mitbieter übertrumpfen sich in 500- bis 1000-Euro-Schritten. Etwa eine viertel Stunde nach Start der Bietzeit ist der festgesetzte Verkehrswert von 81.200 Euro überschritten. Aber hier hört es nicht auf.

40.000 Euro über Verkehrswert

Obwohl die 30 Minuten Bietzeit bereits abgelaufen sind, merkt der Sitzungsleiter, dass die Mitbietenden noch nicht fertig sind. Besonders zwei Parteien bieten hin und her. Immer mit Sprüngen von 500 Euro mehr. Als die Gebote die 100.000-Euro-Marke erreichen, stehen die ersten Mitbieter auf und verlassen die Zwangsversteigerung. Gegen Ende steigt nochmal der Mitbieter ein, der anfangs 7000 Euro geboten hatte, er hatte sich seitdem zurückgehalten. Erst nach etwa einer Stunde steht der Höchstbietende dann fest. Für 121.000 Euro, also knapp 40.000 Euro mehr als den festgelegten Verkehrswert, gehen Wohnung und Garage an den späten Wiedereinsteiger.

Sein Vorgehen beschreibt er im Anschluss als Taktik. Die Wohnung an der Liebigstraße hatte der Meistbietende schon länger im Blick. Ob er selbst in der Wohnung wohnen möchte oder sie vermieten möchte, stehe allerdings noch aus. „Ich habe erwartet, dass der Verkehrswert überschritten wird. Bei der Wohnung muss nicht viel gemacht werden“, verrät er. Seine Schmerzgrenze habe er beim Bieten nicht erreicht, wo diese gelegen hätte, wollte er aber nicht verraten.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 5. Dezember 2024.