Heiß begehrtes Grundstück zu verkaufen Was passiert mit dem Sartor-Gelände in Castrop-Rauxel?

Nach Sartor-Betriebsschließung: Das könnte mit dem Grundstück passieren
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Nach der Schließung ihres Handwerkbetriebs Sartor sind die beiden Firmenchefs Mathias und Frank Sartor damit beschäftigt, ihr traditionsreiches Familienunternehmen abzuwickeln. Neben dem Verkauf ihrer Maschinen und Geräte trennen sich die Brüder auch von dem Grundstück an der Karlstraße 41, das jahrelang als Firmensitz und Werkstatt gedient hat.

Die Gespräche mit potenziellen Käufern hätten schon im vergangenen Jahr begonnen, sagt Mathias Sartor auf Anfrage dieser Redaktion. „Wir haben von verschiedenen Interessenten Absichtserklärungen erhalten.“ Allerdings seien noch keine konkreten Kaufangebote dabei. Die möglichen Abnehmer des Grundstücks hätten zunächst prüfen wollen, unter welchen Bedingungen sie dort bauen können.

Bebauungsplan zeigt Möglichkeiten

Doch was darf dort gebaut werden? Der Bebauungsplan 230, der nach den Angaben der Stadt Castrop-Rauxel im Bereich der Karlstraße gilt, definiert die Möglichkeiten und Grenzen für Bauprojekte. Demnach ist das Gebiet des Firmengeländes als sogenanntes „besonderes Wohngebiet“ (WB 2) kategorisiert. Laut der Baunutzungsverordnung dienen solche Gebiete vorwiegend dem Wohnen, aber auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben wie dem Betrieb der Sartor-Geschwister.

Der im Bereich Karlstraße gültige Bebauungsplan 230 regelt, welche Möglichkeiten der Bebauung es gibt. Hier sind die einzelnen Gebiete farblich ausgewiesen.
Der im Bereich Karlstraße gültige Bebauungsplan 230 regelt, welche Möglichkeiten der Bebauung es gibt. Das Gelände der Firma Sartor ist als besonderes Wohngebiet (WB 2) gekennzeichnet. © Stadt Castrop-Rauxel

Konkret bedeutet das aber, dass nicht alle Gewerbe an dieser Stelle erlaubt sind. So sind Läden, Vergnügungsstätten und Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Folgende Gewerbe sind erlaubt, aber nur soweit sie mit der Wohnnutzung vereinbar sind: Herbergen, Restaurants, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Die Stadt Castrop-Rauxel teilt auf Anfrage mit, dass der Bau eines Wohnhauses oder eine andere Nutzungsänderung durch eine Baugenehmigung abgesegnet werden müsse. Ob auch Gutachten erbracht werden müssen, werde im Baugenehmigungsverfahren entschieden.

Altstadtnahe Lage als Plus

Die aktuell infrage kommenden Anwärter auf die ehemalige Betriebsfläche planen laut den Sartor-Brüdern allesamt Wohnbebauung. Was genau aus dem Grundstück wird, sei aber noch offen, sagt Mathias Sartor: „Ob das ein Seniorenwohnheim wird oder andere Wohnbebauung, das kann ich im Moment noch nicht sagen.“

Die knapp 4200 Quadratmeter große Fläche hat eine gute Lage, unweit der Castroper Innenstadt. Auf dem Gelände befindet sich neben der Werkstatt auch eine große Grünfläche. Umgeben ist der Firmensitz an der Karlstraße von Wohnhäusern, einem Fußballplatz und anderen Gewerbestandorten.

Inseriert ist das Gelände noch nirgends. „Bisher sind Interessenten einfach so auf uns zugekommen, vielleicht aufgrund der Berichterstattung“, vermutet Mathias Sartor. Den Kaufpreis, den er sich für die Betriebsgelände vorstellt, will Mathias Sator unserer Redaktion nicht nennen.

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