
© Werner von Braunschweig
Comeback der „Pfarrhaus-Bande“: Um Schuld und Strafe geht es nicht
Dreiste Einbrüche zur Gottesdienstzeit
Immer zur Gottesdienstzeit räumten Einbrecher vor Jahren groß ab. Auch in Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern und Dortmund. Nun steht die „Pfarrhaus-Bande“ erneut vor Gericht.
Vier Jahre nach einer Serie von Einbrüchen in Pfarrhäuser in Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern, Dortmund und Umgebung stehen die drei inzwischen rechtskräftig zu hohen Gefängnisstrafen verurteilten Mitglieder der „Pfarrhaus-Bande“ jetzt noch einmal in Bochum vor Gericht. Es geht im Kern allein um eine durch das Trio (31, 47 und 50) erfolgreich in der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angefochtene Nebenentscheidung des ersten Urteils – nicht mehr um Schuld und Strafe.
Das Trio (ein Vater, sein Sohn und seine Partnerin) war am 31. Januar 2020 am Bochumer Landgericht zu zwölf, neun Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren Haft verurteilt worden. Während in verschiedenen Gemeinden die Pfarrer in der Kirche Gottesdienste feierten, war die Bande in die benachbarten Gemeindehäuser eingebrochen. In Recklinghausen waren bei einem Coup Geld aus dem Schreibtisch des Pfarrers und Schmuck aus der Wohnung einer Ordensschwester erbeutet worden. In einer Gemeinde in Castrop-Rauxel ein Tresor mit Kirchenbüchern und Schlüsseln aus der Wandverankerung gehebelt worden. In Datteln waren bei einem Einbruch im Pfarrbüro unter anderem auch das Tauf-, das Ehe- und das Sterberegister gestohlen worden, außerdem das Siegel des Kirchenvorstandes.
In Dortmund und Haltern wurden Geistliche attackiert
In Dortmund hatten die Täter bei ihrem Beutezug sogar den Pfarrer attackiert. Auch in Haltern war ein Pater geschlagen und im Heizungskeller mit Kabeln gefesselt worden.
Die Polizei war der „Pfarrhaus-Bande“ seinerzeit nach einem Zeugenhinweis auf die Spur gekommen. Bei der Festnahme des Trios Mitte 2018 war bei Wohnungsdurchsuchungen in Gelsenkirchen zahlreiche Beutestücke, unter anderem Uhren, Münzen und Schmuck mit christlichen Symbolen entdeckt worden. Im jetzt vom BGH angeordneten Prozess geht es um die durch das Gericht parallel angeordnete Einziehung von Taterträgen und Gegenständen. Der prozessuale Aufwand scheint enorm. Es sind noch zwölf Termine bis Ende Mai anberaumt.
„Wenn wir was haben, dann ist das Zeit“
Obwohl die gegen sie verhängten Haftstrafen nach dem BGH-Beschluss nun endgültig sind, zeigten sich die nach wie vor inhaftierten Angeklagten vor Gericht nicht an einem schnellen Prozessende interessiert. „Wenn wir hier irgendetwas auf der Anklagebank haben, dann ist das Zeit“, hieß es vonseiten eines Verteidigers.
Wie es außerdem hieß, geht es den Verurteilten teils auch um mögliche Zusagen bezüglich einer zügigen Abschiebung in die Heimat auf dem Balkan.
Die Verteidiger wollen nun Gespräche mit ihren Mandanten führen und dabei ausloten, ob möglicherweise doch eine Lösung durch gegenseitiges Entgegenkommen realisierbar ist. Der Prozess wird fortgesetzt.