Kein ungewöhnliches Bild mehr in Castrop-Rauxel: Viele verschiedene Werbeplakate bedecken den Zaun.

© Christian Pape

Plakatdschungel in Castrop-Rauxel: Wer wann und wo Werbung machen darf

rnÖffentliche Flächen

Es ist ein Bild, das nicht jedem passt: Viele Orte in Castrop-Rauxel sind mit Plakaten übersät. Zäune sind voll gehängt. Ist das eigentlich erlaubt? Wer zahlt dafür? Die Stadt hat klare Regeln.

Castrop-Rauxel

, 05.12.2021, 14:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Christian Pape ist genervt: „Ich finde, dass das Stadtbild darunter leidet”, sagt der Castrop-Rauxeler und wendet sich mit einem Anliegen an unsere Redaktion: Wohin er derzeit auch blicke, überall fallen ihm die vielen Werbeplakate auf. Es scheint, als werde hierzu jeder freie Platz genutzt, meint er.

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Ob an Zäunen, Mauern oder Papiercontainern: Viele öffentliche Flächen werden gerne zum Anbringen von Werbetafeln genutzt. Und das ganz unterschiedlich: Der Bäcker von nebenan, das lokale Fitnessstudio oder der Zirkus in der 30 Kilometer entfernten Stadt – viele möchten auf ihr Angebot aufmerksam machen.

Beispiel Klöcknerstraße: Am Kreisverkehr mit der Recklinghauser Straße gibt es einen Zahn zur Fläche, die bald zum „Beerenbruchviertel“ wird. Da ist es bunt: Der Weihnachtszirkus, das Fitness-Studio, das Adventszelt und „Mein Ickern“ mit Weihnachtsgruß. Ganz schön viel Ablenkung im Straßenverkehr, oder?

Klare Regeln von der Stadt

Genau dafür gibt es aber klare Regeln, die Ordnung in den Plakatdschungel bringen sollen. Wer die Stadt gerne mit seiner Werbung schmücken möchte, sollte daher einen Blick in die sogenannte Sondernutzungssatzung werfen.

Die legt fest, wer wann und wie viel plakatieren darf. Grundsätzlich ist hierfür nämlich eine Genehmigung erforderlich. Im öffentlichen Raum ist dafür die Stadtverwaltung zuständig, erklärt Maresa Hilleringmann von der Stadt-Pressestelle.

Auch in dieser Wohnsiedlung werden die Zäune für Werbung genutzt.

Auch in dieser Wohnsiedlung werden die Zäune für Werbung genutzt. © Christian Pape

Dies kann „an städtischen Mauern oder Zäunen oder auf städtischen Grundstücken oder im öffentlichen Straßenraum” sein, sagt die Pressesprecherin. Wer die Erlaubnis bekommt, darf dann aber nicht einfach die gesamte Stadt mit seiner Werbung verzieren.

Man kann „maximal 30 Plakate im gesamten Stadtgebiet” verteilen, heißt es in der Regelung. Und das auch nur für insgesamt 14 Tage, danach müssen die Plakate wieder abgenommen werden.

Plakate aufhängen ist nicht kostenlos

Umsonst ist das nicht: Für ihre Werbung müssen Werbetreibende eine Gebühr von 100 Euro zahlen. Wer hierzu nicht bereit ist und ohne Genehmigung plakatiert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Sollte das Ordnungsamt die Plakate finden, werden sie sofort abgenommen. Doch in den Müll kommen sie nicht, sie werden nur eingelagert: „Fremdes Eigentum entsorgen darf man ja nicht”, erklärt Hilleringmann.

Es gibt Ausnahmen

Doch es gibt auch Ausnahmen: „Keiner Genehmigung bedürfen Dreieckständer, Plakattafeln etc. politischer Parteien”, sagt die Stadtsprecherin. Die Sonderregel gelte dann aber erst „ab Beginn des dritten Monats vor dem Wahltag”.

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Anders sieht es auch auf Privatgelände aus – und das macht am Ende die Masse der Plakate aus: Hier habe „die Stadt keine Handhabe”, erklärt Hilleringmann. Dort sei allerdings die Erlaubnis des Eigentümers notwendig.