Ärger um Schlagloch zwischen Castrop-Rauxel und Dortmund Viele geplatzte Reifen und hohe Schäden

Mehrere Autos fahren in die Pfützen-Falle: Schäden gehen in die Tausenden
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Was für ein Ärger für die Autofahrer: Auf einer Verbindungsstraße zwischen dem Castrop-Rauxeler Stadtteil Ickern und dem Dortmunder Stadtteil Mengede sind in der vergangenen Woche binnen weniger Stunden mehrere Autos beschädigt worden. Sie fuhren durch eine Pfütze, unter der sich ein tiefes Schlagloch verbarg. Mehrere Autos blieben liegen.

„Es standen mindestens vier weitere Fahrzeuge mit Warnblinkanlage auf dem Seitenstreifen, die wohl das gleiche Schicksal hatten“, sagt Daniela Seidl aus Ickern. Sie selbst musste mit ansehen, wie das rechte Vorderrad ihres Autos am Freitagmorgen um 7.50 Uhr lädiert wurde. Freitag, der Dreizehnte...

Theodora Gavriilidis aus Ickern erlebte dasselbe: „Ich bin Donnerstagabend durch das Loch gefahren, mit Regenwasser leider schwer erkennbar…“, schrieb sie auf Facebook. Wie sie machten viele andere ihrem Ärger Luft. „Mir ist der Reifen geplatzt, das Auto steht seit zwei Tagen herum.“

Die Strünkedestraße verbindet Ickern und Mengede. Auf halbem Wege ist es dunkel. Auf Höhe der Hausnummer 256 in der Bauernschaft Brüninghausen bemerkte Daniela Seidl einen heftigen Schlag. „Im ersten Moment hab ich gedacht, es ist nichts passiert. 100 Meter weiter standen fünf oder auch sechs Fahrzeuge mit Warnblinklicht. Gedacht habe ich mir dabei erst mal nichts. Etwas weiter musste ich mein Fahrzeug dann aber leider auch abstellen. Ich hatte einen Platten.“

820 Euro Schaden an einem Auto

Als sie um 9.50 Uhr wieder an der Stelle vorbeifuhr, allerdings mit einem Abschleppdienst des ADAC, sei das Loch „geflickt“ gewesen. Aber andere Fahrzeuge standen immer noch dort herum. Wohl auch liegen geblieben. Ihr Auto war übers Wochenende in der Werkstatt. Der Schaden belief sich auf 820 Euro, stellte sich Anfang der Woche heraus.

Theoroda Gavriilidis platzte ebenfalls der Reifen bei ihrem Fiat Punto. Regen am Donnerstagabend: Sie habe die Pfütze gesehen, trotz der Dunkelheit, sei aber hindurchgefahren. Es knallte. Sie fuhr weiter bis nach Mengede, merkte dort, dass das Auto immer nach rechts zieht. Sie hielt an, sah den Platten, fuhr aber noch bis zur Tankstelle. „Mein Auto steht seit drei Tagen in Mengede“, sagt sie. „Ich muss mir einen neuen Reifen bestellen, muss den Wagen abschleppen lassen. Was auf mich an Kosten zukommt, weiß ich noch gar nicht.“

Beide Frauen wandten sich an das Rechtsamt der Stadt Dortmund. Sie hoffen, entschädigt zu werden. Aber ob das gelingt: offen. Bis Donnerstag erhielten sie wohl keine Antwort. Auch unsere Redaktion fragte dort Anfang der Woche an. Ergebnis: umfängliche Informationen am Donnerstagmorgen.

Grundsätzlich werde der Bereich wöchentlich per Pkw kontrolliert, erklärt Sprecher Christian Schön. Das sei eine permanente Aufgabe des Straßenbaulastträgers, hier das Tiefbauamt Dortmund. „Bei einer Kontrolle am 20.12. gab es dort kein Schlagloch. Am 25.12. informierte die Polizei das Tiefbauamt um 20.30 Uhr über ein Schlagloch in Höhe Strünkedestraße 256, das durch den Notdienst gegen 21.50 Uhr repariert wurde.“

Bei einer Kontrollfahrt am 10.1. seien wieder kleine Löcher im Bereich Hausnummer 256 und 108 b protokolliert worden. Der reguläre Arbeitseinsatz wurde informiert, „da aufgrund des geringen Ausmaßes keine akute Verkehrsgefahr bestand. Auch diese beiden Bereiche wurden ausgebessert“, so Schön. Von Arbeiten am 13.1. spricht er nicht gesondert.

Haftung: Zumutbarkeit spielt eine Rolle

Ist die Stadt damit aus der Haftung raus oder mittendrin? Wer aufgrund von Straßenschäden einen Schaden erleidet, kann gegen den Straßenbaulastträger einen Anspruch unter dem Gesichtspunkt einer Verkehrssicherungspflichtverletzung geltend machen (§ 823 Abs. 1 BGB). Dem Tiefbauamt obliege im Umfang des Zumutbaren die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Straßen, um neu entstandene Schäden zu erkennen und erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen, so Christian Schön.

„Damit ist allerdings nicht gemeint, dass die Straße völlig gefahrlos sein muss“, erklärt der Sprecher. „Dies wäre mit zumutbaren Mitteln nicht erreichbar und kann deshalb von dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht verlangt werden.“

Je nach Ausmaß einer Gefahrenstelle müssten Maßnahmen eingeleitet werden. Umfang und Reichweite der Verkehrssicherungspflicht hänge auch von der Verkehrsbedeutung der Straße ab: Je wichtiger eine Straße, desto höher die Anforderungen. „Verkehrsteilnehmer müssen sich aber den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihnen erkennbar darbietet“, meint Schön.

Je schlechter eine Straße insgesamt sei, desto höhere Sorgfaltspflichten habe der Verkehrsteilnehmer. „Bei Straßen, die nicht im ganz neuen Zustand sind, sollte er oder sie grundsätzlich mit Unebenheiten rechnen und Fahrweise und Geschwindigkeit anpassen sowie unter Beachtung aller anderen Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls ausweichen“, so Schön. In der Straßenverkehrsordnung ist vom Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 4) die Rede.

„Ich bin mit der Antwort der Stadt nicht einverstanden“, entgegnet die Ickernerin Daniela Seidl. „Der Schaden war bereits Tage vorher vorhanden, wie ich gehört habe, und ausgebessert bzw. repariert wurde er erst am 13. Januar gegen 9.30 Uhr. Da hatten wir Autofahrer bereits den Schaden.“

  • Beide Städte, sowohl Dortmund als auch Castrop-Rauxel, weisen auf ihre jeweiligen Mängelmelder hin. Damit versuchen sie, die Weisheit der Masse einzubeziehen: Wenn Bürger Schäden wie Schlaglöcher sehen, sollen sie sie bei der Stadt angeben.
  • Die Stadt Castrop-Rauxel bietet hierzu den Mängelmelder der CAS-App an, wo man auch ein Foto und genaue Koordinaten an die Stadtverwaltung melden kann. Außerdem steht der zuständige EUV Stadtbetrieb per Mail an strasseninfrastruktur@euv-stadtbetrieb.de oder telefonisch unter 02305 / 9686512 zur Verfügung.
  • Bei der Stadt Dortmund gibt es auf der Internetseite des Tiefbauamtes unter www.dortmund.de einen Mängelmelder. Eine einfache Mail an tiefbauamt@dortmund.de ist auch möglich.
  • Sollte ein anderer Straßenbaulastträger zuständig sein, geben die Behörden die Hinweise oft auch an die zuständige Stelle weiter.

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