Schlagloch-Geschädigte gibt auf Ickernerin zahlt lieber, als mit Stadt Dortmund zu streiten

Schlagloch-Geschädigte zahlt lieber, als mit Stadt Dortmund zu streiten
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Schadenfallakte angelegt: Das war die Info vom 19. Januar. Theodora Gavriilidis wollte sich wohl mit der Stadt Dortmund über die Haftung auseinandersetzen. Nun gibt die Autofahrerin in Ickern aber auf.

Es geschah am Donnerstag (12.1.) und am Freitag, den 13.: Auf der Strünkedestraße zwischen Ickern und Dortmund-Mengede rauschten gleich mehrere Autofahrer in ein tiefes Schlagloch. Es hatte geregnet, war dunkel und eine Pfütze machte einen unscheinbaren Eindruck. Doch beim Durchfahren knallte es bei gleich mehreren Fahrzeugen.

Mehrere Autofahrer hielten rechts am Straßenrand an, hatten später einen Reifenschaden und mussten mit dem Wagen in die Werkstatt. Sie tauschten sich auf Facebook aus, spekulierten, ob die Stadt Dortmund hier ihre Pflichten in der Straßenunterhaltung verletzt habe.

Für Theodora Gavriilidis aus Ickern ist der Fall jetzt einer auf eigene Kosten. Das sagte sie im Austausch mit unserer Redaktion. „Es wird sich eh nicht lohnen, da bleibe ich lieber auf den Kosten sitzen.“

Rechtsamt weist Ansprüche von sich

Am 14.1. hatte sich Gavriilidis bei der Stadt Dortmund per E-Mail gemeldet. Sie forderte Schadenersatz wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die ein Straßenbaulastträger hat. Diesen Anspruch wies das Rechtsamt der Stadt aber nun als unbegründet zurück.

Man habe am 10.1. zuletzt vor dem Schaden die Straße kontrolliert. „Dabei wurde der von Ihnen dokumentierte Schaden festgestellt und deren Beseitigung in Auftrag gegeben.“ Das Schlagloch, so die Stadt weiter, wurde mit einer Tiefe von 4 bis 10 Zentimetern nicht als direkte Gefahrenstelle eingestuft. „Bei einer weiteren Kontrolle am 17.1. war der Schaden bereits behoben.“

Gemäß einem Gerichtsurteil sei ein Tätigwerden des Versicherungspflichtigen in Gestalt besonderer Sicherungsmaßnahmen oder Warnhinweise „erst dann geboten, wenn ein Schlagloch im Fahrbahnbereich eine Tiefe von mindestens 15 Zentimetern aufweist“.

Der Straßenbenutzer müsse sich den Gegebenheiten anpassen. Eine deutlich geringere Geschwindigkeit als 50 km/h könne angebracht sein, damit rechtzeitig reagiert und abgebremst werden könne. „So sehr ich den Ihnen entstandenen Schaden auch bedauere“, heißt es. Und: „Für meine Haltung bitte ich um Verständnis.“

„Ich rege mich schon über das Schreiben auf, weil sie es einfach auf die Fahrbahnkontrolle schieben“, sagt Theodora Gavriilidis. „Dabei war das Loch ja trotzdem da.“ Aber auf einen Rechtsstreit lässt sie es nicht mehr ankommen. Sie kaufte selbst einen neuen Reifen für 60 Euro, die Werkstatt zog ihn auf. Am Ende kamen rund 150 Euro zusammen. Zum Glück nahm das Auto wohl keinen weiteren Schaden.

Über das Vorgehen anderer Geschädigter ist nichts weiter bekannt.

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