
© Bernd Paulitschke
Pflicht zum Gründach könnte kommen: Sehen so unsere Wohngebiete der Zukunft aus?
Diskussion über Ge- und Verbote
Soll man Menschen, die in Castrop-Rauxel bauen wollen, ein begrüntes Dach zur Vorschrift machen? Über Gebote und Verbote in dieser Hinsicht wird am Donnerstag der Stadtrat debattieren.
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zu erstellen, das zur Umsetzung von Gründächern bei Neubaumaßnahmen verpflichtet bzw. die Installation von Gründächern als Verpflichtung bei der Erstellung von Bebauungsplänen festsetzt“: So steht es in einem Antrag der SPD mit Grünen und FWI, der am Donnerstag (4. Juli) in der Ratssitzung auf der Tagesordnung steht. Im B3 wurde er schon andebattiert, aber dann verschoben. Zentrale Frage: Was soll man einem Bauinteressenten vorschreiben? Und wie?
Pflicht bei Neubau, Motivation bei Bestand
Neben der Pflicht zur Begrünung der Dächer von Neubauten sollen laut Antrag Eigentümer von Häusern, die schon stehen, dazu motiviert werden, ihre Flachdächer zu begrünen. Die drei Fraktionen wollen damit ökologische Verbesserungen schaffen und Abwassergebühren bei Niederschlägen reduzieren.
Dachbegrünung sei eine Maßnahme, um Hitzeperioden und Starkregenereignisse in ihren Auswirkungen zu mildern. „Begrünte Dächer“, heißt es, „verbessern thermische, lufthygienische und energetische Eigenschaften von Gebäuden. In einem größeren Verbund können sie Auswirkungen auf das Mikroklima eines Stadtviertels haben.“ Und: „Dachbegrünungen mildern Temperaturextreme ab.“ Im Sommer verringerten sie extremes Aufheizen von Dächern, im Winter halte sich der Wärmeverlust in Häusern in Grenzen.
Niederschläge würden über die Pflanzen absorbiert
Zudem werden laut Antrag 70 bis 100 Prozent der Niederschläge in der Vegetationsschicht aufgefangen und durch Verdunstung wieder abgegeben. Und nicht zuletzt: „Auch bietet sie einen Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes und der Lebensqualität.“
Im Betriebsausschuss 3 entsponn sich darum eine erste Debatte, in der es vor allem um die Frage von Verbot und Gebot ging: Was darf man Castrop-Rauxelern oder Investoren beim Bauen vorschreiben? Was sollte man ihnen zur freien Entscheidung lassen?
So argumentieren Politik und Verwaltung
Yasemin Dittrich meinte für die CDU, man könne „keinem vorschreiben, dass er sein Dach begrünt. Wir wollen finanzielle Anreize schaffen, aber keine Verbote.“ So argumentierte auch Nils Bettinger: „Wir sind gegen restriktive Maßnahmen, aber für Beratung.“ Wo ein Gründach sei, könne zum Beispiel kein Solardach mehr sein.
Udo Weber (Grüne) meinte, dass man nur so beim Klimaschutz voran komme: „Wenn wir anfangen, unser Verhalten und Denken zu ändern.“ Es gehe um ordnungspolitische Maßnahmen und Anregungen. Gebote, keine Verbote.
Bauordnungsamts-Leiter Philipp Röhnert erklärte, man habe beim bald entstehenden Baugebiet an der Pallasstraße mit dem Flächenentwickler abgestimmt, dass außer für eine städtische Parzelle alle Dächer als Grünflächen vorgeschrieben sind. Nun muss der Rat beschließen, inwiefern das zum Standard werden könnte.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
