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Neue Straßenverkehrsordnung soll Radfahrer besser vor Autos schützen
Straßenverkehrsordnung
In diesen Tagen tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Das Verkehrsministerium will die Sicherheit für Radler deutlich erhöhen. Nach Meinung des ADFC ist das nur teilweise gelungen.
Auf Castrop-Rauxels Straßen sind im vergangenen Jahr 42 Radfahrer verunglückt. Der ADFC will die Zahl halbieren. Dafür hatte er ein Fahrsicherheitstraining geplant, das aber wegen der Corona-Krise zunächst abgesagt ist. Unterdessen soll in diesen Tagen eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft treten. Damit ändert sich einiges für Autofahrer in Bezug auf den Radverkehr.
Mindestüberhol-Abstand 1,50 m ist Pflicht
Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar 2 Meter.
Das hatten Gerichte zwar schon zuvor so entschieden. Nun steht die Regelung auch ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob Radfahrer auf der Fahrbahn, auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind.
Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht breit genug. Genau das wissen nach Angaben des ADFC aber die meisten Autofahrer nicht. Martin Kühl-Lukas, Vorsitzender des Castrop-Rauxeler ADFC, fordert sogar eine Abschaffung der Schutzstreifen.
Es wird teuer, auf Radwegen zu parken
Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Teurer wird es auch, in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen zu parken.
Weil es so häufig passiere, dass Radwege zugeparkt werden, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, Falschparker konsequent abschleppen zu lassen, die andere behindern.
Auf Schutzstreifen zu halten oder zu parken ist ebenfalls verboten, in Castrop-Rauxel kommt es in diesem Zusammenhang oft zu Ärger in der Freibadsaison am Parkbad Nord.
Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufreißen wird teurer:
Wenn Autofahrer ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für Radfahrer schmerzhafte Folgen haben und sogar tödlich enden. Im Juni 2019 kam es in Castrop-Rauxel zu gleich drei Unfällen dieser Art innerhalb von wenigen Tagen.

Entlang der Ickerner Straße verläuft ein Fahrrad-Schutzstreifen. Eine enge Kiste für die Zweiräder: Öffnet sich jetzt rechts eine Autotür, kann der Radfahrer nicht ausweichen. © Iris Müller
Die Bußgelder in diesem Zusammenhang werden jetzt deutlich erhöht. Wer als Autofahrer beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro
rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw
Um Unfälle beim Abbiegen zu vermeiden, dürfen Lkw über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt Lkw-Fahrern mehr Zeit, beim Abbiegen aufzupassen.
Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Der ADFC hat sich für diese Regelung stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig sind und besonders schwere Folgen haben.
In Castrop-Rauxel sind einige Fahrzeuge des EUV bereits mit einem sogenannten Abbiegeassistenten ausgestattet. Damit werden Verkehrsteilnehmer im direkten Umfeld am Fahrzeug erkannt und der Fahrer wird gewarnt, um bei Bedarf eine Notfallbremsung einzuleiten.
Auch für die Fahrradfahrer ändern sich mit der neuen Straßenverkehrsordnung ein paar Dinge. So ist es Radfahrern ab sofort erlaubt, zu zweit nebeneinander zu fahren. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben.
Neue Straßenschilder
Es gibt auch ein paar neue Straßenschilder für Radfahrer, die allerdings im Castrop-Rauxeler Straßenverkehr noch nicht verbreitet sind.
- Grünpfeil für den Radverkehr
- Fahrradzone: Hier haben Radfahrer Vorrang
- Radschnellweg: Hier geht es zügig und sicher voran, das Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie auch im Ruhrgebiet derzeit geplant und gebaut werden
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Haifischzähne: Hier müssen Autos abbremsen. Diese an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs
Die neuen Verkehrsschilder in der Übersicht. © dpa
Ebenfalls in Castrop-Rauxel noch nicht sehr verbreitet, im Fuhrpark des EUV allerdings schon enthalten, sind Lastenräder. Bisher durften dort nur „Lasten und Kinder“ einsteigen, wenn die neue StVO in Kraft tritt, dürfen auch Erwachsene mitgenommen werden. Zudem können mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen eingerichtet werden.
Zur Einordnung der neuen Straßenverkehrsordnung erklärt Martin Kühl-Lukas: „Die Schwierigkeiten sehe ich darin, daß diese neuen Regeln in den Köpfen erst einmal ankommen müssen.“
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Wir haben uns mehr Möglichkeiten für Kommunen gewünscht, Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuführen. Auch muss es ohne große Hürden möglich sein, Fahrradstraßen oder geschützte Radfahrstreifen einzurichten, um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen.“
Mein Ziel ist es, Sie gut zu informieren und gut zu unterhalten. Thematisch bin ich offen – Bildung, Familie und Nachhaltigkeit liegen mir besonders am Herzen.
