Mit Schinken am Ohr: Kuriose Ausrede um alltägliche Ordnungswidrigkeit

Polizeikontrolle

Bei einer Routinekontrolle der Polizei in Castrop-Rauxel fiel ein Mann auf, der offenbar am Steuer telefonierte. Er beteuert aber, das Handy sei ein Kalender gewesen. Oder ein Schinken.

Castrop-Rauxel

, 21.05.2020, 04:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Telefonierte der Angeklagte am Steuer? Oder hielt er sich einen Kalender und einen Schinken ans Ohr?

Telefonierte der Angeklagte am Steuer? Oder hielt er sich einen Kalender und einen Schinken ans Ohr? (Symbolfoto) © picture alliance / Christin Klose

Der mit dem Schinken sprach…: Zugegeben, die Formulierung ist etwas reißerisch. Doch das Bild drängte sich auf während der Gerichtsverhandlung um eine alltägliche Ordnungswidrigkeit am Dienstag (19.5.) im Castrop-Rauxeler Amtsgericht. Es ging um ein Handy am Ohr im Straßenverkehr.

Um den fließenden Verkehr auf derlei Verstöße zu überprüfen, hatten sich im Februar zwei Polizeibeamte mit ihrem Einsatzwagen an der Bahnhofstraße postiert. Gegen 10.30 Uhr fiel der 24-jährigen Polizistin ein Fahrer auf, der augenscheinlich ein Handy am Ohr hatte.

Dieser Eindruck wurde bestärkt: Der Fahrer soll das Gerät bei Blickkontakt mit der Polizei abrupt fallen gelassen haben. „Er hat noch hinterher geguckt“, sagte die Polizistin. Man sei dem Wagen bis zur Einfahrt zu Mc Donald‘s gefolgt. Dort stoppte er an einem Glascontainer.

Übliche Kontrolle

„Dort haben wir, wie üblich, die Papiere verlangt und überprüft“, erklärte ihr 33-jähriger Kollege vor Gericht. Beide wunderten sich über die ausgesprochen hektische Reaktion des Fahrers. Der habe, wie der Angeklagte auch bestätigte, alle Türen sowie die Klappe des Kofferraumes aufgerissen und die Beamten zur Kontrolle aufgefordert. Gern auch zur Leibesvisitation.

„Das wäre unverhältnismäßig gewesen“, so der Polizist. Außerdem hätte man ein Handy schnell verschwinden lassen können.

Ein Handy? Das sei ein technisches Gerät, das der Angeklagte nie besessen haben wollte. „Ich habe noch nie in meinem Leben ein Handy gehabt, lehne das grundsätzlich ab“, so seine Beteuerung vor Gericht.

Was die Beamten für ein Smartphone gehalten hätten, sei sein schwarzer Taschenkalender gewesen. Darauf habe er einen gelben Merkzettel gepappt, um sich Notizen zu machen. Er habe die CD „Auf zum fröhlichen Jagen“ gehört, um Ideen für eine Umsetzung zur Blasmusik zu sammeln. Das habe er in der Hand gehalten, weil er nach dem Einparken die Gedanken festhalten wollte.

Kein Freispruch

Einen gelben Block habe er tatsächlich präsentiert, so die Polizistin. Aber ohne den schwarzen Kalender. Dafür habe er auf einen verpackten Schinken auf dem Beifahrersitz gedeutet und erklärt, den habe er sich auch ans Ohr gehalten.

Ein missglückter Witz? Wie schon in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Ordnungswidrigkeit blieb der 52-jährige Angeklagte bei seiner Darstellung.

Den Richter konnte er damit aber nicht überzeugen. Der hatte keinen Zweifel an den Schilderungen der Polizei, an den Rückschlüssen, dass es sich beim plötzlichen Fallenlassen um ein Handy gehandelt haben müsse. Sein Urteil: Es blieb bei den im Strafbefehl verhängten 100 Euro Bußgeld. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Und obendrauf gibt es nun noch die Gerichtskosten.