Kurioser Streit nach Yacht-Brand in Castrop-Rauxel
Vor Gericht
Ein Schaden von rund 200.000 Euro: Nach dem Brand im Castrop-Rauxeler Yachthafen im Mai 2016 steht nun ein 24-jähriger Schlosser vor Gericht. Er sollte Schweißarbeiten an einer Yacht vornehmen, der Besitzer des Schiffes sollte mit einem Feuerlöscher bereitstehen – doch als das Schiff brannte, sprang der kurzum ins Wasser.

Die völlig ausgebrannte Yacht in der Marina in Pöppinghausen. Nun stand der Schlosser vor Gericht.
Vereinbart war, für 250 Euro Schweißarbeiten an einer Yacht auszuführen. Das war am 4. Mai 2016. Doch an diesem Tag wurde das Schiff nicht repariert, sondern brannte aus. Wegen fahrlässiger Brandstiftung stand nun ein 24-jähriger Schlosser vor Gericht.
Zum Auftakt der Verhandlung verkündete sein Verteidiger, dass sein Mandant keine Aussage machen werde. Stattdessen bat er Richter und Staatsanwalt um ein Rechtsgespräch zu den Vorwürfen, zu denen derzeit auch Zivilprozesse laufen. Prozesse, in denen es teilweise um horrende Forderungen geht. Denn nicht nur die Yacht, an der geschweißt wurde, ist ausgebrannt, auch andere Schiffe wurden in Mitleidenschaft gezogen.
"Machen Sie schon"
„Falls verhandelt werden sollte, möchte er den Schiffseigner im Zeugenstand sehen“, sagte der Anwalt des Angeklagten. An ihn hätte er diverse Fragen. So soll der Eigner die Bedenken des Angeklagten in punkto Sicherheit zerstreut haben. „Machen Sie schon“, soll er gesagt haben.
Er würde im Schiffsinnern, wo Holz verbaut war, mit einem Feuerlöscher parat stehen, falls durch die Hitze des Schweißen ein Brand entstehen würde. Durch Klopfzeichen sollte die jeweilige Schweißstelle an der Außenhaut kundgetan werden. Als dann eine Stichflamme loderte, sei der Besitzer von seiner Yacht gesprungen, ohne einen Löschversuch unternommen zu haben. Die Flammen loderten und setzten weitere Schiffe, die ebenfalls auf dem Trockendock lagen, in Brand. Auf 200.000 Euro schätzte die Polizei den Schaden im vergangenen Jahr.
„Da stellt sich mir doch die Frage, ob es irgendwelche Vermögensprobleme gab“, sinnierte der Anwalt weiter. Der Auftraggeber hätte die brisante Situation aufgrund seines Berufs eigentlich besser einschätzen und bewältigen können. In gleich mehreren Zivilprozessen streiten die Schiffseigner um Schadenersatz.
Im Hinblick auf diese anstehenden Prozesse entschieden Richter und Staatsanwalt übereinstimmend, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Auflage: die Zahlung von 600 Euro an das Kinderhospiz in Datteln. Nun bleibt abzuwarten, was die ausstehenden Zivilprozesse bringen.