
© Patricia Böcking
Kreis rast auf Inzidenz 200 zu: Was heißt das für den Schulunterricht?
Schule
Ab Montag sollen Kinder wieder in die Schulen zurückkehren – solange die Corona-Inzidenz an ihrem Wohnort nicht über 200 steigt. Doch auf diesen Wert rast der Kreis zu. Die Folgen sind nun klar.
Es klang eindeutig, was Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch sagte: Am Montag (19.4.) sollen grundsätzlich alle Kinder in die Schulen zurückkehren. Im Wechselunterricht und mit der Verpflichtung, sich zweimal pro Woche an der Schule auf eine Corona-Infektion zu testen. Wer das verweigert, dürfe nicht am Unterricht teilnehmen.
Diese Regel gilt aber nur für Schülerinnen und Schüler in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von unter 200. Aktuell also auch für die Schulen im Kreis Recklinghausen. Damit auch in Castrop-Rauxel. Zwar liegt die Stadt-Inzidenz bei weit über 200 (308), die des Kreises aber nicht.
Noch nicht. Womöglich ändert sich das, wie sich nun zeigt. Denn am Donnerstag (15.4.) lag der Wert bereits bei 184,8. Selbst Landrat Bodo Klimpel und die Bürgermeister der zehn Städte des Kreises rechnen nicht damit, dass die Infektionslage hier einfach stagniert.
„Es ist deutlich abzusehen, dass wir spätestens am Wochenende die Inzidenz von 200 überschreiten werden“, heißt es in einem Schreiben, das Landrat Bodo Klimpel und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte am Donnerstag laut einer Mitteilung des Kreises an Schulministerin Gebauer geschickt haben.
Bürgermeister wollen Schulen geschlossen halten
Sie bitten darin um die Zustimmung des Landes, die Schulen auch am kommenden Montag im Distanzunterricht belassen zu dürfen. Eine solche Forderung hatte auch Castrop-Rauxels Bürgermeister Rajko Kravanja am Mittwoch im Interview mit unserer Redaktion erhoben.
In dem Schreiben heißt es weiter: „Unser Ziel ist es, neben der Eindämmung der Infektionszahlen den Schulen und den Eltern aufgrund der absehbaren Entwicklung frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Wir bitten das Land dringend darum, unser Vorhaben zu unterstützen und bitten um kurzfristige Rückmeldung“, schreiben Landrat und die zehn Bürgermeister weiter.
So, wie es nun aussieht, wird das Ministerium dem Wunsch nach weiterem Distanzunterricht aber nicht nachkommen. Aus dem Schulministerium heißt es auf Anfrage unserer Redaktion, bis zum Inkrafttreten der bundesweiten Regelung gelte in NRW die Coronaschutzverordnung des Landes.
Schulen dürfen nicht einfach so geschlossen werden
„Danach können Kreise und kreisfreie Städte Allgemeinverfügungen erlassen, die auch die Schulen betreffen, sofern in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert überschreitet“, schreibt das Schulministerium.
Allerdings dürften die Schulen nicht „einfach so“ geschlossen werden, teilt das Ministerium auf Nachfrage mit. Allgemeinverfügungen bedürften dem Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.
Als Journalist arbeite ich seit mehr als 25 Jahren. Im Kreis Unna bin ich dagegen noch recht neu, aber voller Neugier auf Menschen, Städte und Gemeinden. Schreiben habe ich gelernt, komme aber viel zu selten dazu. Dafür stehe ich gerne mal vor der Kamera.
