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Corona-Inzidenz fällt unter 165: Was bedeutet das nun für die Schulen?
Wechselunterricht
Am Donnerstag (29.4.) fällt der Kreis Recklinghausen erstmals wieder unter die 7-Tage-Inzidenz von 165. Wäre nun Wechselunterricht wieder möglich? Wie geht es in den Schulen jetzt weiter?
Laut Bundesnotbremse ist ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 pro 100.000 Einwohner nur noch Distanzunterricht möglich. Bisher lag der Kreis Recklinghausen über 165. Am Donnerstag (29.4.) ist die Inzidenz laut Landeszentrum für Gesundheit (LZG), dessen Wert auch ans RKI gemeldet wird, auf 160,1 gefallen. Theoretisch wäre Wechselunterricht jetzt wieder möglich.
Wir haben alle Fragen und Antworten zu möglichen Schulöffnungen.
? Wann werden die Schulen in Castrop-Rauxel wieder öffnen? In der Bundesnotbremse ist klar festgelegt, wann eine Schule in den Distanzunterricht wechseln muss. Liegt die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 165, müssen die Schüler zu Hause bleiben.
Für den Rückweg in den Wechselunterricht gibt es keine derart eindeutige Regel. In einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums heißt es: „Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück.“ Wann genau eine Inzidenz als „stabil“ gilt, entscheidet das Gesundheitsministerium. Auf Anfrage der Redaktion erklärt das Ministerium: „Die zusätzlichen Maßnahmen fallen wieder weg, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten wird.“ Der Kreis Recklinghausen erklärt auf Anfrage nur, noch keine Meldung über Schulöffnungen erhalten zu haben.
? Kann die Stadt trotz einer Inzidenz unter 165 Distanzunterricht anordnen?
Zuletzt hatten sich immer wieder Bürgermeister und Landräte über Grenzwerte und Vorgaben hinweggesetzt. Aus gutem Grunde: Für die Stadt Castrop-Rauxel liegt die Inzidenz immer noch über 200. Trotzdem wäre es für die Stadtverwaltung, die Trägerin der meisten Schulen ist, nicht möglich, den Distanzunterricht eigenmächtig zu verlängern. Das Ministerium sagt klippt und klar: „Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.“ Auch nicht im einwohnerstärksten Kreis Deutschlands mit seinen zehn Kommunen, die bis zu 40 Kilometer voneinander trennen.
? Können Kinder ungetestet am Präsenzunterricht teilnehmen?
Nein, nur wer getestet ist, darf am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Land NRW in seinem Internetauftritt: „Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.“
Wenn Schüler sich nicht testen lassen wollen, müssen sie im Distanzlernen bleiben und erhalten kein individuelles Lernangebot. An den Grund- und Förderschulen sollen nach Möglichkeit Lolli-Tests eingesetzt werden.
? Sind OGS und Betreuung geöffnet?
Ja, der Betrieb von Betreuungen wird unter den üblichen Hygieneregeln ermöglicht. Dabei sollen die Lerngruppen aber möglichst immer gleich bleiben. Die Zusammensetzung der Gruppen muss festgehalten werden. Das hilft im Infektionsfall bei der Kontakteingrenzung und -nachverfolgung.
? Dürfen Kinder aus Nachbarkreisen und Städten mit höherer Inzidenz zum Präsenzunterricht kommen?
Kurz gesagt: Ja. Auf Anfrage erklärt das Bildungsministerium: „Ob Schüler in den Präsenzunterricht gehen, richtet sich nicht nach dem Wohnort der Schüler, sondern nur nach dem Standort der Schule.“
Jahrgang 2000. Ist freiwillig nach Castrop-Rauxel gezogen und verteidigt ihre Wahlheimat gegen jeden, der Witze über den Stadtnamen macht. Überzeugte Europäerin mit einem Faible für Barockmusik, Politik und spannende Geschichten.
