Kopftuch-Verbot im Krankenhaus Liebes EvK, als christliches Haus habt ihr eure Werte vergessen

Kopftuchverbot im EvK war antiquiert
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Lydia Heuser

Was wiegt mehr? Das Recht auf freie Religionsausübung oder das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen? Für das EvK war es bis vor Kurzem letzteres. Und das wirkt mehr als antiquiert.

Man sei ein christliches Haus. Das Kopftuch im Dienst widerspreche der Arbeitnehmer-Pflicht zur Neutralität und Loyalität gegenüber dem kirchlichen Träger, hatte Geschäftsführer Heinz-Werner Bitter im November gesagt.

Nun also die Kehrtwende. Auf Antrag stelle man Kopftücher als Berufsbekleidung zur Verfügung. Das ist gut! Nur der Schritt dahin, den ist das EvK zaghaft und augenscheinlich nur auf öffentlichen Druck hin gegangen.

In der Bibel wird Toleranz gepredigt. Warum zeigte man sich dann nicht tolerant gegenüber seinen Mitarbeiterinnen, die als Musliminnen ein Kopftuch tragen wollen? Warum braucht es erst den öffentlichen Druck, um die Geschäftsleitung an diese christlichen Werte zu erinnern? Einen schalen Beigeschmack bekommt da die eigentlich positive Nachricht.

Noch ein weiterer Aspekt hätte die Entscheider vom Unsinn eines Kopftuchverbots überzeugen müssen. Wer eine Kopfbedeckung trägt, trägt zur Hygiene bei. Keine herumfliegenden Haare, kein Schweiß, der ins Gesicht läuft, wenn im Sommer die Temperaturen über die 30 Grad steigen. Gerade in einem Krankenhaus sollte das doch ein wichtiges Argument sein. Was im Alltag zum Gesellschaftsbild gehört, sollte hinter einer Krankenhaustür nicht plötzlich inexistent sein.

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