Dr. Michael Glaßmeyer, Chefarzt aus dem St. Rochus Hospital in Castrop-Rauxel hält eine Maskenpflicht bei einer Entbindung für bedenklich. © Sandra Heick
Geburten
Irritation um Auflagen: Maskenpflicht für Mütter bei Entbindung?
Ob beim Arzttermin oder Einkaufen, vielerorts gibt es eine Maskenpflicht. In Lünen sollen Frauen teilweise sogar mit Maske entbinden. Ist das tragbar? Und wie sieht es in Castrop-Rauxel aus?
von Marian von Hatzfeld
Castrop-Rauxel
, 12.05.2020 / Lesedauer: 3 minAm Sonntag (10.5.) waren die Blumengeschäfte in Castrop-Rauxel voll. Lange Schlangen vor den Läden gab es vielerorts in ganz Deutschland, denn es war Muttertag. Töchter und Söhne wollten ihren Müttern danken und ihnen eine besondere Aufmerksamkeit schenken.
Immer mehr Mütter entscheiden sich laut dem deutschen Hebammenverband für eine Hausgeburt, da in manchen Krankenhäusern bei der Geburt keine Begleitung erlaubt ist. Im St. Rochus Hospital in Castrop-Rauxel dürfen der Vater oder eine ausgewählte Person jedoch mit in den Kreissaal.
Maskenpflicht bei Entbindung?
Weiterhin stellt sich die Frage ob die nunmehr seit drei Wochen bestehende Maskenpflicht auch bei einer Entbindung gilt. In einem Krankenhaus in Lünen sollen zum Beispiel werdende Mütter zum Mitarbeiterschutz eine Maske tragen.
Der Gynäkologe warnt vor den Anstrengungen für die Patientinnen: „Das ist körperliche Schwerstarbeit, beim aktiven Mitpressen wäre es sehr schwierig, eine Maske zu tragen“. Er fügt hinzu: „Auch aus hygienischer Sicht macht es wenig Sinn, wenn die Frau die verbrauchte Luft direkt wieder einatmet“.
Bisher noch keine Entbindung bei einer Corona-Patientin
Falls die werdende Mutter allerdings akut am Coronavirus erkrankt sein sollte, müssten Vorkehrungen getroffen werden. „Das wäre eine ganz andere Situation, aber die hatten wir bisher noch nicht“, berichtet der Chefarzt.
Trotzdem werde auch in solchen Fällen für ausreichend Schutz gesorgt. „Für uns gilt dann beispielsweise eine FFP2-Masken Schutzpflicht“, erklärt Dr. Glaßmeyer und benennt eine der zu treffenden Vorkehrungen.
Kritisch sieht er hingegen, dass „einige Patienten sich, obwohl es notwendig wäre, nicht operieren lassen, weil sie keinen Besuch empfangen können“. Er fügt hinzu: „Bei einigen Operationen ist das vorsichtig formuliert nicht gut“. Trotzdem befürworte er weiterhin das Besuchsverbot.
„Wo wollen wir den Strich ziehen?“
Dr. Glaßmeyer könne sich eine Lockerung des Besuchsverbots, die über einen Besuch einer konkret zu benennende Person hinausgeht, momentan nicht vorstellen. „Wo wollen wir den Strich ziehen? Bei einer, zwei, drei oder vier Personen?“, fragt sich der Gynäkologe.
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