Ab Mittwoch (2.6.) dürfen die Castrop-Rauxeler Restaurants ihren Innenbereich öffnen. © Patrick Radtke
Coronavirus
Offiziell: Diese Lockerungen gelten ab Mittwoch in Castrop-Rauxel
Die Corona-Inzidenz liegt stabil unter 50. Deshalb gelten ab Mittwoch weitere Regel-Lockerungen. Sie ermöglichen viele Aktivitäten, und besonders die Gastronomen dürften sich freuen.
Es gibt gute Neuigkeiten für Castrop-Rauxel und den gesamten Kreis Recklinghausen. Weil die Corona-Inzidenz am Montag (31.5.) den fünften Werktag in Folge unter 50 gelegen hat, treten am Mittwoch weitere und weitreichende Regel-Lockerungen in Kraft. Das hat das Land am Montagmittag auch offiziell bestätigt.
Die Lockerungen betreffen das private Miteinander – und vor allem die Gastronomen.
Wir listen an dieser Stelle auf, welche Regeln ab diesem Mittwoch gelten und erklären, was sie für Castrop-Rauxelerinnen und Castrop-Rauxeler bedeuten.
Kontaktbeschränkungen:
Angehörige von bis zu drei verschiedenen Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen treffen. Dies gilt zudem für zehn Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind (GGG-Gruppe) und aus verschiedenen Haushalten kommen.
Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht für die GGG-Gruppe ist gestattet – mit festem Sitzplan, aber ohne Mindestabstände. Musikunterricht ist im Innenraum mit bis zu 10 Personen möglich. Auch hier gilt: Die Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Kultur:
Das Schiffshebewerk Henrichenburg und Zeche Zollern in Dortmund-Bövinghausen kurz hinter der Stadtgrenze dürfen ohne Termin besucht werden.
Freizeit:
Die Öffnung aller Bäder ist für die GGG-Gruppe und mit Personenbegrenzung möglich. In Castrop-Rauxel öffnet das Freibad schon am Dienstag (1.6.).
Sport:
Im Außenbereich ist sogar Kontaktsport mit bis zu 25 Menschen möglich. Auch in Hallen darf wieder Kontaktsport betrieben werden - mit bis zu 12 Menschen. Darüber hinaus ist innen (auch in Fitnessstudios) kontaktfreier Sport mit beliebig vielen Menschen erlaubt.
Die Kontaktverfolgung muss dabei allerdings gewährleistet sein. Und: Die Erleichterung gilt nur für Menschen aus der GGG-Gruppe. Heißt: Ist man nicht an Corona erkrankt gewesen oder doppelt geimpft, braucht man einen aktuellen Schnelltest.
Einzelhandel:
Die Kundenanzahl muss reduziert werden auf eine Person pro 10 qm. Außerdem muss weiterhin Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen gibt es nicht mehr.
Gastronomie:
Für Kantinen gilt, dass Betriebsangehörige ohne Test vor Ort speisen können. Externe Gäste müssen hingegen genesen, getestet oder geimpft sein. Der Besuch der Außengastronomie ist ohne negatives Testergebnis möglich. Und auch die Innengastronomie darf öffnen. Man darf also „wie früher“ im Restaurant Essen gehen. Hier braucht man allerdings die Bescheinigung, genesen, ausreichend geimpft oder getestet zu sein. Außerdem herrscht Platzpflicht.
Castrop-Rauxeler Gastronomen und Gastronominnen wie Christa Eickenscheidt, Inhaberin des Restaurants Wetterkamp, hatten schon kürzlich ihre große Freude darüber zum Ausdruck gebracht - und betont: „Das werden wir gut organisieren.“
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