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Illegale Bebauung an der Victorstraße: Erste Ideen für eine Lösung
Victorstraße
Die Post war ein Schock: 50 Eigentümer erfuhren, dass Bebauung auf ihren Grundstücken an der Victorstraße illegal ist. Jetzt gibt es erste Vorschläge, wie die Stadt dies ändern könnte.
Es ist ruhig auf den Grünflächen an der Victorstraße. Obst und Gemüse sind größtenteils geerntet, die Natur ist schon im Wintermodus. Das war Anfang September noch anders. Da waren viele der 50 Eigentümer und Pächter mit Gartenarbeiten beschäftigt oder genossen einfach die Ruhe. Bis Post von der Stadt Castrop-Rauxel kam.
Jede Bebauung auf den vielen kleinen Flächen sei illegal, hieß es darin – Gartenlauben, Gewächshäuser, auch jeder Unterstand. Ein Schock für die vielen Castrop-Rauxeler, die hier teilweise seit Jahrzehnten ihre Gärten haben. Der Auslöser: Ein Bürger hatte die Stadt aufgefordert zu handeln und mangelnden Brandschutz und fehlende Rettungswege kritisiert.
Stadträtin Bettina Lenort hatte damals von einem „städtebaulichen Missstand“ gesprochen, allerdings auch vor Panik gewarnt. Man wolle zu einer Einigung kommen. Im Brief wurde dann erst einmal informiert und Informationen abgefragt.
Bürgerveranstaltung soll noch in diesem Jahr stattfinden
Zweieinhalb Monate später ist noch nicht viel passiert. Es „liegen noch nicht alle Rückmeldungen der Einzeleigentümer vor. Im Moment ist die Stadt in der Auswertung der Rückläufe“, sagt Pressesprecherin Uta Stevens auf Anfrage unserer Redaktion. Eine Bürgerveranstaltung werde wahrscheinlich noch in diesem Jahr stattfinden.
Auch die Politik beschäftigt sich inzwischen mit dem Thema. Die Freie Wähler Initiative (FWI) hat einen Antrag auf „Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erreichung einer Kleingartenanlage an der Victorstraße“ für den Rat der Stadt eingereicht. Er steht auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, 25. November.
„Unserer Überzeugung nach kann hier nur ein Bebauungsplan für eine Kleingartenanlage für eine geordnete Abwicklung des vorhandenen illegalen Zustands sorgen“, heißt es in der Begründung. Die FWI verweist dabei auf zwei Wege, die schon erfolgreich von der Stadt praktiziert worden seien.
Kleingartenverein „Am Pannekampgraben“ könnte Vorbild sein
Annette Korte sagt für die FWI, dass „bereits gegen alle Widerstände“ an der Hedwig-Kiesekamp-Straße geschützter Außenbereich planungsrechtlich als Innenbereich ausgewiesen wurde. Auch der Kleingartenverein „Am Pannekampgraben“ könne als Beispiel dienen.
Anlage und Verein wurden dort nach langem Kampf derjenigen gegründet, die an der Stadtgrenze zu Herne Grabeland bewirtschaftet hatten. „So lebten die letzten Grabeländer der Region in Harmonie mit der Natur, friedlich und zufrieden, ein halbes Jahrhundert lang, völlig unbemerkt von den gestrengen Blicken der Stadtverwaltungen Castrop-Rauxels und Hernes“ heißt es dazu in der Vereinschronik.
Für Kleingartenverein müssten Eigentümer Einzelbesitz aufgeben
Die Eigentümer an der Victorstraße, so Annette Korte, dürften sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen, auch wenn hier Jahrzehnte nichts von der Stadt beanstandet wurde. Die Stadt wäre aber mit einer planungsgerechten Umwandlung mit Gründung einer Kleingartenanlage gut beraten. Dabei müssten natürlich alle baurechtlichen Bestimmungen auch bezüglich des Brandschutzes eingehalten werden.
Stadtbaurätin Lenort hatte sich im September skeptisch gezeigt, ob solch eine Lösung machbar sein. Denn für eine Kleingartenanlage müsste jeder seinen Einzelbesitz aufgeben und in eine Betreibergesellschaft überführen. Dazu kämen Kosten für die Erschließung, also für Kanalisation, Wasser, Strom. Und Gebäude müssten trotzdem zurückgebaut werden. Dazu kommt, dass es auch Eigentümer gibt, die auf ihren Parzellen keine Bebauung haben. Sie sehen deshalb sicher kaum Handlungsbedarf.