Schwere Lastwagen bogen bereits von der Gerther in die Bövinghauser Straße ab, obwohl das laut Verkehrsschildern nicht erlaubt war. Jetzt muss die Stadt Castrop-Rauxel ein anderes Schild aufstellen.

Schwere Lastwagen bogen bereits von der Gerther in die Bövinghauser Straße ab, obwohl das laut Verkehrsschildern nicht erlaubt war. Jetzt muss die Stadt Castrop-Rauxel ein anderes Schild aufstellen. © privat

Gericht entscheidet im Eilverfahren für Ecosoil: Stadt kämpft weiter

rnEcosoil-Ansiedlung

In Sachen Ansiedlung von Ecosoil an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel musste die Stadt eine Niederlage einstecken. Ecosoil setzte ein Eilverfahren durch. Endgültig ist die Entscheidung aber nicht.

Merklinde

, 09.07.2022, 17:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

An der Bövinghauser Straße in Castrop-Rauxel warnen zwei Verkehrsschilder: Fahrzeuge dürfen nicht schwerer als 10 Tonnen sein. Für landwirtschaftlichen Verkehr ist der Weg frei. Der Weg führt von der Gerther Straße kommend über die Stadtgrenze nach Bochum und zu Ecosoil. Das Unternehmen hat sich dort angesiedelt. Und mit den Verkehrsschildern war klar, dass schwere Lkw hier nicht lang fahren dürfen.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Entscheidung im Verkehrszeichen-Verfahren mit Ecosoil getroffen. Im Eilverfahren wurde vorläufig beschlossen, dass die Stadt Castrop-Rauxel die früheren Verkehrszeichen an der Zufahrt zu dem Grundstück auf der Bövinghauser Straße 50-58 der Firma Ecosoil wieder aufstellen muss. Das teilte die Stadt am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung mit.

Jetzt lesen

Konkret bedeute das, dass die Beschilderung mit dem Verbot für Fahrzeuge über 10 Tonnen und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wiederhergestellt wird. Die Stadt Castrop-Rauxel wird auf Anordnung des Gerichtes unverzüglich zu Wochenbeginn die Beschilderung in den Ursprungszustand zurücksetzen, so heißt es weiter.



Ecosoil kann dann auch mit schweren Kipplastern auf ihr Betriebsgelände fahren. Auch in der Vergangenheit wurden Lkw beobachtet, obwohl bisher offiziell nur die Verwaltung an den neuen Firmensitz gezogen ist. Das Unternehmen, das hier eine Bodenaufbereitungsanklage betreiben will, verwies in der Vergangenheit darauf, dass auch früher beim Unternehmen Philippine die Straße mit Schwerlastverkehr befahren worden sei.

Stadt: Antrag auf Abänderung des Beschlusses ist denkbar

Ein endgültiger Beschluss ist mit der Eilentscheidung nicht getroffen. „Sollte sich jedoch der Sachverhalt nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung wesentlich ändern, wird die Stadt Castrop-Rauxel einen Antrag auf Abänderung des jetzigen Beschlusses beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellen“, erklärt Pressesprecherin Nicole Fulgenzi.

Jetzt lesen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe zudem klargestellt, dass im noch anhängigen Klageverfahren nach der gebotenen umfassenden Prüfung auch eine Entscheidung zugunsten der Stadt Castrop-Rauxel möglich sei.

Neben dem Klageverfahren steht noch die Betriebsgenehmigung aus

Die Stadt Castrop-Rauxel betont zudem, dass sie weiter zu dem einstimmigen Ratsbeschluss von November 2021 stehe und damit „mit Nachdruck und unter Berücksichtigung aller Rechtsmittel an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im betroffenen Ortsteil Merklinde.“

Jetzt lesen

Das Klageverfahren am Verwaltungsgericht ist nicht die einzige Entscheidung, die die Stadt erwartet. Noch ist das Genehmigungsverfahren offen. Hier hat die Firma Ecosoil bei der Bezirksregierung Arnsberg das vereinfachte Verfahren gemäß dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) beantragt. Auch hier hat die Stadt eindeutige Stellungnahmen eingereicht, um die Betriebsgenehmigung zu verhindern.