Rechtsanspruch

Familie Widerek bekommt Kita-Platz nach Klage

Der dreijährige Leon ist versorgt. Nach den Ferien darf er in den Kindergarten gehen. Vorausgegangen war eine lange Zitterpartie. Seine Eltern hatten den Platz eingeklagt.

Ickern

, 24.07.2018 / Lesedauer: 2 min

Lisa Widerek (l.) mit ihren Kindern Leon (3) und Noel (1) sowie ihrem Mann Alexander. © Widerek

Jetzt also doch: Familie Widerek hat einen Kindergartenplatz für ihren Sohn Leon. Und das sogar wohnortnah in Ickern. Der Vertrag im Evangelischen Familienzentrum „Vier gemeinsam“ ist unterschrieben. Die Familie hatte Leon in verschiedenen Einrichtungen angemeldet und keinen Platz ergattert. Schließlich hatte sie sich Hilfe bei der Rechtsanwaltskanzlei Dreischhoff geholt, die wiederum Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichte. Zum ersten Mal klagte eine Familie aus Castrop-Rauxel den Kita-Platz ein und bestand auf den Rechtsanspruch, der seit knapp fünf Jahren gilt.

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Keinen Kita-Platz bekommen: Klage liegt bei Gericht

Das wirkte offenbar. Der Fall hat sich noch vor der Verhandlung erledigt. Leon ist versorgt. „Die Vermutung liegt nahe, dass sie den Platz aufgrund der Klage bekommen haben“, so Anwalt Manuel Dreischhoff, genau wisse man das aber natürlich nicht.

Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann erklärt: „Mini-Bewegung gibt es immer.“ Eltern würden Verträge dann doch nicht unterschreiben oder wegziehen. So werden immer mal wieder Plätze frei. Es gibt also auch Mini-Hoffnung. Wie viele Eltern jetzt noch auf einen Platz warten, konnte sie gestern nicht sagen. Rechtsanwalt Dreischhoff erklärt, dass eine weitere Familie kurz davor sei, Klage zu erheben. Die Zeit rinnt dahin: Anfang August beginnt offiziell das Kindergartenjahr.

Tagesmutter weiter nutzen

Lisa Widerek: „Letztlich hätte ich mir gewünscht, dass man uns zugestanden hätte, weiter die Tagesmutter zu nutzen für den Übergang. Nur den Eltern vor den Latz zu knallen, dass sie schlimmstenfalls ohne Betreuung sind, ist nicht in Ordnung.“ Leon ist aber drei Jahre alt und darf demnach nicht mehr von seiner Tagesmutter betreut werden.
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