Das Evangelische Krankenhaus in Castrop-Rauxel.

Das Evangelische Krankenhaus in Castrop-Rauxel. In der geschlossenen Psychiatrie wurde eine Mitarbeiterin mit einem Messer angegriffen. © Thomas Schroeter

Messerangriff im Krankenhaus: Mann wird versuchter Totschlag vorgeworfen

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Ein Mann hat in Castrop-Rauxel eine Krankenhaus-Mitarbeiterin in der geschlossenen Psychiatrie mit einem Messer angegriffen. Jetzt gibt es Neues von der Staatsanwaltschaft.

Castrop-Rauxel

, 24.10.2022, 14:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein Mann hat im Sommer eine Mitarbeiterin der Psychiatrie des Evangelischen Krankenhauses (EvK) in Castrop-Rauxel mit einem Messer angegriffen. Die Tat ereignete sich am 20. August. In einem Schreiben der Mitarbeiterzeitung des EvK wurde über den Fall informiert und Kritik an den Arbeitsbedingungen laut.

Bei dem Täter handelt es sich um einen 32-Jährigen, der erst seit kurzer Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht war. Er war in das Dienstzimmer gelangt und hatte eine 40-jährige Castrop-Rauxelerin von hinten mit einem Messer attackiert. Während er versuchte, auf sie einzustechen, soll er gerufen haben: „Ich muss euch alle abstechen.“

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Der Angreifer wurde nach der Tat in das psychiatrische Krankenhaus in Lippstadt gebracht. Staatsanwältin Maribel Andersson hat seitdem auf das ausführliche Gutachten gewartet, um die Antragsschrift anfertigen zu können. Eine Anklageschrift wird es nicht geben. Denn das umfangreiche Gutachten bestätigt, was schon das vorläufige Gutachten hat vermuten lassen: Der 32-Jährige ist wohl schuldunfähig.

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Ins Gefängnis muss der Angreifer nicht

Das bedeutet, ein Schwurgericht wird darüber entscheiden, ob eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Obwohl der Mann im juristischen Sinne keine Strafe zu erwarten hat, lautet der Tatvorwurf „versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“.

Die 40-Jährige habe wohl Hämatome im Gesicht und sei mit dem Stuhl, auf dem sie zum Zeitpunkt des Angriffs saß, umgekippt und gegen den Schrank gestoßen.

Über das Krankheitsbild des Täters sagt Staatsanwältin Maribel Andersson nur so viel: „Er war vorher nicht fremdgefährdend.“ Solch einen Angriff hat der 32-Jährige vorher also nicht verübt. Im EvK sei er erst seit kurzem gewesen und wegen einer anderen psychischen Erkrankung.

Die psychische Erkrankung, die laut des Gutachtens den Mann zu der Tat gebracht haben könnte, war nicht der Grund für seine stationäre Aufnahme in der geschlossenen Psychiatrie. „Ob das [die psychische Erkrankung] vorher schonmal angeklungen ist“, kann die Staatsanwältin nicht sagen.

Die Antragsschrift geht nun an das Landgericht. Wann der Fall verhandelt wird, steht bislang nicht fest.