Die Endoprothetik, den künstlichen Ersatz von Hüften und Knien, wird es künftig nicht mehr am Evangelischen Krankenhaus Castrop-Rauxel geben. Das bestätigt der Ev. Verbund Augusta Ruhr (EVA) auf die Anfrage unserer Redaktion und unsere Berichterstattung. Zu dem Verbund gehört auch die Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne|Castrop-Rauxel.
In dem Versorgungsgebiet, das Castrop-Rauxel und Gelsenkirchen umfasse, komme es zu der Fokussierung auf die Endoprothetik für Hüfte und Knie am Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen. „Dies hat wesentlich damit zu tun, dass dieses Krankenhaus ein wichtiger Teil der regionalen Notfallversorgung ist, was das Nebeneinander von Unfallchirurgie und Orthopädie unverzichtbar macht“, heißt es in der Stellungnahme.
Weiter heißt es: „Diese Entscheidung beruht unter anderem auf Analysen und Empfehlungen von Sachverständigen, die auch an der Krankenhausplanung des Landes NRW beteiligt waren. Für den Standort Castrop-Rauxel sind andere Spezialisierungen in der orthopädischen Chirurgie vorgesehen, hier halten die Planungsgespräche mit dem Ministerium allerdings noch an.“
110 Fälle für Gelsenkirchen
In einem ersten Antrag hatte das EvK Castrop-Rauxel 131 Fälle bei Endoprothetik Hüfte beantragt. 110 waren genehmigt worden. Beim Bereich Endoprothetik Knie hatte das Ministerium 110 Fälle statt der beantragten 258 Fälle genehmigt. Im zweiten Anhörungsverfahren dann, das am 7. November startete, stand bei beiden Fällen eine 0. Das Ministerium verwies darauf, dass die Änderung ein Wunsch des Trägers sei.
In Gelsenkirchen dagegen hatte das Ministerium zu Beginn keinen der 100 beantragten Fälle genehmigt. Hier hätte es also keine Endoprothetik gegeben. Jetzt sollen es im Gegenzug jeweils 110 Fälle sein. In Gelsenkirchen soll außerdem auch der katholische Träger KERN Endoprothetik im Leistungsangebot haben.
In seinem Schreiben an unsere Redaktion betont der EVA: „Wir halten es für richtig und wichtig, dass die bundesweite Gesundheitspolitik, speziell aber auch die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf abzielt, vor allem in Ballungsgebieten die stationäre Gesundheitsversorgung sinnvoll zu strukturieren. Mit unserem neuen Evangelischen Verbund Augusta Ruhr entsprechen wir dieser Zielsetzung. Als großer diakonischer Träger werden wir wesentliche Beiträge dafür leisten, dass für die Menschen in unseren Versorgungsgebieten die Gesundheitsversorgung in allen Belangen auf hohem Qualitätsniveau gesichert ist.“
„Attraktiver Arbeitgeber“
Schon einige Zeit wurde beim Personal im EvK an der Grutholzallee die Veränderungen diskutiert. Offiziell war bislang nichts. Beschäftigte hatten gegenüber unserer Redaktion ihre Sorgen um ihre Arbeitsplätze formuliert und die mangelnde Transparenz und fehlende Informationen kritisiert. Hierzu entgegnet der EVA, dass er als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden wolle, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. „Vermeidbare Verlagerungen von Arbeitsplätzen oder gar deren Abbau würden kaum auf dieses Ziel einzahlen. Insofern können sich alle Mitarbeitenden in unserem Verbund sicher sein, dass ihren Interessen in erforderlichen Veränderungsprozessen höchste Priorität eingeräumt wird“, so der EVA.
Gerüchte hatten sich im EvK auch darum gerankt, dass die Chefarztposition für die Frauenklinik nach der Kündigung der Chefärztin noch nicht wieder ausgeschrieben sei. Der EVA teilt hierzu mit, „dass die Prozesse zur Neubesetzung eingeleitet sind und wir davon ausgehen, bald die Nachfolge der bisherigen Chefärztin berichten zu können.“
Im zweiten Anhörungsverfahren endet am Montag (18.11.) die Frist für Stellungnahmen. Die Krankenhäuser sollen die Feststellungsbescheide wie geplant zum Ende des Jahres erhalten. In Kraft treten werden sie allerdings erst zum 1. April 2025, das hatte das Gesundheitsministerium von Karl-Josef Laumann Ende Oktober bekanntgegeben. Für bestimmte Leistungsgruppen soll eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Dem müssen noch weitere Gremien noch zustimmen.
Laumann (CDU) hatte zuletzt nach dem Scheitern der Ampel davor gewarnt, die Krankenhausreform im Bundesrat komplett durchfallen zu lassen. Die Reform sollte kommen, aber sie müsse nachgebessert werden. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll am 22. November Thema im Bundesrat sein.