Anfang Februar 2021 brannte es im Evangelischen Krankenhaus (EvK) Castrop-Rauxel

© Jens Lukas (Archiv)

EvK-Feuer: Mutmaßliche Brandstifterin kommt vielleicht nie wieder frei

rnBrandstiftung

Sechs Löschzüge rückten im Februar zu einem Feuer im EvK aus. Der Vorfall ging für alle glimpflich aus. Für die mutmaßliche Brandstifterin könnte es jetzt aber eng werden.

Castrop-Rauxel, Dortmund

, 02.09.2021, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die 50-jährige Frau, die sich jetzt vor dem Dortmunder Landgericht einem Prozess stellen muss, gilt als psychisch schwer krank. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie zwar am 8. Februar einen Brand im EvK gelegt hat, dabei aber vollständig schuldunfähig war und nicht nach klassischen Maßstäben bestraft werden kann.

Die 37. Strafkammer des Landgerichts hat dennoch eine wichtige Frage zu beantworten: Stellt die Beschuldigte eine so große Gefahr für die Allgemeinheit dar, dass sie weiter in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss?

Jetzt lesen

Unterbringung in der Psychiatrie?

Beantworten die Richter diese Frage mit „Ja“, würde die Unterbringung ohne zeitliche Befristung angeordnet. Dann ist es möglich, dass die Castrop-Rauxelerin nie wieder freikommt. Das Feuer war am Nachmittag des 8. Februar 2021 im Zimmer der 50-Jährigen im fünften Stock des evangelischen Krankenhauses ausgebrochen.

Nachdem die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hatte, waren die hauptamtliche Wache und die fünf Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr gleichzeitig ausgerückt.

Jetzt lesen

Zunächst war sogar von einem Schadensereignis mit mehreren Verletzten ausgegangen worden. Diese schlimmen Befürchtungen bestätigten sich jedoch nicht. Die Beschuldigte und mutmaßliche Brandstifterin musste jedoch die Nacht nach dem Brand auf einer Überwachungsstation verbringen, weil niemand sagen konnte, wie sehr das Einatmen der Rauchgase sie beeinträchtigt hatte.

Kathrin Nunnemann verteidigt die Beschuldigte aus Castrop-Rauxel.

Kathrin Nunnemann verteidigt die Beschuldigte aus Castrop-Rauxel. © Martin von Braunschweig

Schon am nächsten Tag konnten die Ärzte aber auch hier Entwarnung geben und die Frau auf eine normale Station entlassen.

Auffälliges Verhalten

Dass die heute 50-Jährige auch schon vorher Phasen durchlebt hat, in der sie sich für ihre Umwelt auffällig verhielt, wurde am Mittwoch im Prozess deutlich. Die Richter hatten mehrere frühere Nachbarinnen der Frau als Zeuginnen geladen.

Zwei Frauen erinnerten sich dabei an einen Vorfall, bei dem die offenbar psychisch kranke Frau mit Reizgas auf andere Bewohner des Mehrfamilienhauses losgegangen war. „Der Angriff kam völlig aus dem Nichts“, sagte eine der Zeuginnen.

Jetzt lesen

Während diese Frau damals selbst einige Augenreizungen erlitt, kam die zweite Zeugin ohne Blessuren davon. Und sie machte während ihrer Zeugenaussage auch sehr deutlich, dass sie der 50-Jährigen tatsächlich auch nicht böse sein kann.

„Man hat immer schon gemerkt, dass sie es nicht leicht hat“, sagte die Frau den Richtern. Und dann wandte sie sich direkt an ihre ehemalige Nachbarin: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie endlich einmal zur Ruhe kommen. Ich glaube, das ist es, was Sie im Leben wirklich am meisten brauchen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

Lesen Sie jetzt