Gebühren für Straßenausbau EUV verlangt laut Gericht Geld auf falscher Grundlage

Gebühren für Straßenausbau: EUV zieht Geld auf falscher Grundlage ein
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Der EUV gegen Mandaten der Rechtsanwaltskanzlei Wischnewski: Dieser Fall wurde am 25. Mai wurde vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt. Im Kern geht es um ein Thema, das immer wieder für Streit sorgt. Wird eine Straße ausgebaut oder ein Bürgersteig gemacht, müssen die Anlieger einen Teil der Kosten tragen. So war es auch bei den Mandanten von Jürgen Wischnewski. Die Beträge kamen ihm unrealistisch hoch vor und so zog er nach erfolglosem Widerspruch vor Gericht.

Dabei förderte das Gericht aber etwas ganz anderes zutage und die falsch berechneten Beiträge spielten kaum mehr eine Rolle. Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausbaubeitragssatzung, die der Rat am 6. Juni 2014 beschlossen hat, nichtig. In dieser Satzung steht drin, wie die Beiträge für Straßenausbau berechnet werden und wie sie erhoben werden sollen.

Aufgaben 2002 abgegeben

Das Problem ist nämlich: Die Stadt Castrop-Rauxel hätte diese Satzung so nicht beschließen dürfen und das hat mit dem EUV zu tun. Der EUV ist ein Stadtbetrieb und wurde 2002 gegründet. Mit der Gründung hat die Stadt Castrop-Rauxel bestimmte Aufgaben an den EUV abgegeben, erklärt Jürgen Wischnewski. Der EUV muss für all diese Aufgaben eine Satzung beschließen, damit wäre die Ausführung der Aufgaben unproblematisch.

Zu den Aufgaben, die die Stadt Castrop-Rauxel damals abgegeben hat, gehört auch die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von zum Beispiel Straßen. 2014 hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel dann aber eine eigene Satzung aufgestellt.

Laut Einschätzung des Verwaltungsgerichtes war das nicht in Ordnung: „Die Stadt Castrop-Rauxel dürfte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt gewesen sein, anstelle des Beklagten [dem EUV, Anm. d. Red.] die Straßenausbaubeitragssatzung für das dem Beklagten übertragene Aufgabengebiet zu erlassen.“ Diese Aufgaben hatte die Stadt 2002 bei der Gründung schließlich abgegeben. Aber genau auf diese Satzung von 2014 hatte sich der EUV in den Bescheiden an die Mandanten von Wischnewski berufen.

Beiträge auch falsch berechnet

Ein Urteil gab es in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht nicht. Der EUV hat die Bescheide gegen die Mandanten von Jürgen Wischnewski zurückgezogen und damit gab es auch nichts mehr, gegen das man hätte klagen können. Das Geld, was die Mandanten damals vorsorglich an den EUV gezahlt haben, werden sie zurückbekommen.

Das Gericht hat Jürgen Wischnewski auch bei dem ursprünglichen Problem mit den falschen Beiträgen beigepflichtet. Die Beiträge, die seine Mandanten für den Ausbau bezahlen sollten, waren nach Auffassung des Gerichts nicht richtig berechnet worden. Jürgen Wischnewski: „Das war dann aber wegen der Satzung eigentlich auch schon egal.“

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