
Bei Ebay wollte ein Castrop-Rauxeler Corona-Selbsttests gewinnbringend verkaufen. Doch es kam anders. © dpa
Castrop-Rauxeler (39) wollte bei Ebay an Corona-Pandemie verdienen
Strafe statt Gewinn
Er wollte Kapital aus der Corona-Pandemie schlagen, doch das ging kräftig daneben. Stattdessen musste sich ein 39-jähriger Castrop-Rauxeler nun vor dem Amtsgericht verantworten.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind etliche neue Massenartikel in den Verkauf gekommen. Wie die Corona-Selbsttests, um eine Infektion festzustellen. Ein Markt, auf dem manch einer schnelles Geld witterte.
So auch ein 39 Jahre alter Castrop-Rauxeler, der Anfang 2022 mehrfach große Mengen Heimtests bestellte, um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Das ging allerdings schief.
Drei Bestellungen von Antigen-Heimtests listete die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Castrop-Rauxel auf. Danach orderte der Mann im Februar Ware für mehr als 18.000 Euro. Seine Idee: Diese Tests in kleinen Mengen bei Ebay gewinnbringend zu verkaufen. Auf einen dicken Gewinn spekulierend, hatte er die Ware bestellt, ohne das nötige Geld dafür zu haben. Die Rechnungen wollte er nach dem Weiterverkauf begleichen.
Castrop-Rauxeler zum wiederholten Male vor Gericht
Doch die Internet-Verkaufsplattform löschte die eingestellten Angebote umgehend wieder und sperrte seinen Account, weil derartige Artikel nur von ausgewählten gewerblichen Händlern angeboten werden dürfen.
Das hätte der Castrop-Rauxeler wissen müssen, hatte er es doch sechs Wochen zuvor schon mal vergeblich versucht, Covid-Selbsttests dort zu verkaufen. Damals hatte er rund 6000 Euro in den Sand gesetzt, war bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht noch keine Information über den jüngeren Betrugsversuch. So saß der Castrop-Rauxeler ein zweites Mal wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Amtsgericht. Mit einem Vorstrafenregister, das weitere Diebstahl- und Betrugsdelikte aufweist, zuletzt das Urteil vom April.
? Auswanderung
Die dort verhängten acht Monate Bewährungsstrafe wurden bei der Urteilsfindung einbezogen. Heraus kam eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. „Der Angeklagte hat gewerbsmäßig gehandelt, hat seinen Gläubigern Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht“, so der Richter. Zudem muss der Mann die Gesamtschulden von 24.265 Euro abzahlen. Zuvor warten allerdings noch ältere Schulden auf ihre Tilgung.
Das wolle er unbedingt schaffen, so der Angeklagte, der inzwischen wieder einen Job und somit ein festes Einkommen hat. Er will sogar auf Zeit auswandern, um den Schuldenberg schneller abtragen zu können. Er gehe in die Türkei – zunächst für ein Jahr – um zu sparen, erklärte er dem Richter.
Das Leben sei dort preiswerter, so dass er monatlich eine deutlich höhere Summe für die Begleichung der offenen Rechnungen übrig behielte. Die Unmengen an Selbsttests hatte er nur weit unter dem Einkaufspreis veräußern können.
Ich bin seit etlichen Jahren als freie Mitarbeiterin für die Lokalredaktion tätig, besuche regelmäßig Gerichtsverhandlungen, um darüber zu berichten, und bin neugierig auf alles, was in Castrop-Rauxel passiert.