Anti-Terror-Ermittlungen in Castrop-Rauxel Ermittler finden Substanzen in Wohnung von Monir J.

Neue Durchsuchung: Ermittler finden Substanzen in Wohnung von Monir J.
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In der Nacht von Samstag auf Sonntag und am darauf folgenden Montag gingen die Ermittler mit größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen vor. Am Freitag (13.1.) gab es nun eine weitere Durchsuchung der Wohnung von Monir J. Der 32-jährige Iraner und sein Bruder Jalal (25) stehen unter Terror-Verdacht im Namen des „Islamischen Staates“. Sie sollen einen Anschlag geplant haben. Während es zu den Plänen neue Erkenntnisse gibt, brachte auch die Durchsuchung offenbar einen Ermittlungserfolg.

Nach einem Bericht der Tagesschau online am Montagmorgen (16.1.) liegen dem ARD-Hauptstadtstudio Informationen aus Ermittlerkreisen vor. Bei der Wohnungsdurchsuchung am Freitag bei Tageslicht habe man Substanzen gefunden, mit denen man Giftstoffe herstellen kann.

Drei Mobiltelefone beschlagnahmt

Ob sich bei den Substanzen um die bisher gehandelten Stoffe Rizin oder Cyanid handelt, ist unklar. Eher geht es vermutlich um Eisenpulver. Die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf äußerte sich noch nicht zum neuen Ermittlungsstand. Eine Anfrage unserer Redaktion bei Sprecher Holger Heming ist offen.

Bei der ersten Durchsuchung direkt nach der Festnahme von Monir und Jalal J. in der Nacht zu Sonntag stellten die Ermittler zwar drei Mobiltelefone und andere Datenträger sicher, fanden aber weder Anschlagsplanungen noch verdächtige Substanzen. Auch in zwei Garagen im Innenhof, auf die Monir J. Zugriff hatte, fand man am Montagvormittag nichts dergleichen.

Holger Heming, Oberstaatsanwalt aus Düsseldorf und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft
Holger Heming, Oberstaatsanwalt aus Düsseldorf und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft © picture alliance/dpa

Derweil liegen aus einem Untersuchungsbericht für den Rechtsausschuss des Landtages neue Erkenntnisse zur Anschlagsplanung vor. Demnach sei dem Bundeskriminalamt am 30. Dezember mitgeteilt worden, dass ein Nutzer des Messengerdienstes Telegram einen islamistischen Anschlag am Silvesterabend plane.

Die Auswertung des ans BKA gemeldeten Accounts habe in der Folge ergeben, dass er geplant habe, eine größere Menschengruppe anzugreifen, die sich in der Silvesternacht versammelt habe. Ob es gegen eine konkrete Gruppe gehen sollte, geht daraus nicht hervor. Auch die Frage nach dem Anschlagsort bleibt unklar. Zu diesem Zweck aber habe der Nutzer die Beschaffung von Rizin oder Cyanid geplant, heißt es weiter; entweder zur Verwendung als Gift oder für die Herstellung eines weiteren gefährlichen Stoffes.

Eisenpulver-Lieferung bestätigt

Am 6. Januar 2023 wurde dem BKA mitgeteilt, dass der Nutzer des Telegram-Accounts bekundet habe, aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Grundstoffe den Anschlag am Silvesterabend nicht durchführen zu können. Gleichwohl halte er an seinen Tatplanungen fest. Er habe im Internet den letzten notwendigen Grundstoff „Eisenpulver“ für die Herstellung von Toxinen erworben und erwarte dessen Zustellung am 6. Januar.

Ein anderer Nachrichtendienst teilte dem BKA daraufhin eine IP-Adresse mit, die dem Telegram-Nutzer zuzuordnen war. Die Bestandsdatenabfrage ergab den Hinweis auf einen der beiden Verdächtigen. Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss für Wohnung, Keller und Auto des Beschuldigten ebenso erwirkt wie der Beschluss zu einer längerfristigen Observation und Überwachung der Telekommunikation.

Die beiden Männer wurden festgenommen. Drei Mobiltelefone fanden die Ermittler bei der ersten Durchsuchung. Monir J. hatte Jalal noch am 6. Januar geschrieben, dass er das Eisenpulver leider nicht im Internet habe besorgen können. Jalal antwortete am 7. Januar, dass man also weiter warte. Daraufhin schrieb Monir J. am selben Tag, dass er ein bisschen Eisenpulver erhalten habe.

Auch Drogen gefunden

Bei der Durchsuchung am Freitag (13.1.) fanden die Ermittler vermutlich besagtes Eisenpulver. Diese Information ist bisher nicht bestätigt. Außerdem fanden sie 36 Tütchen mit jeweils 1 Gramm Marihuana. Hierzu sei ein abgetrenntes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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