
© Carsten Sander
Auf Spurensuche zur Pferdeflucht von Frohlinde
Hubschraubereinsatz der Polizei
Vier Pferde flohen am Samstag, 17. November, von ihrer Weide. Die panischen Tiere richteten Schaden an, die Polizei suchte sie mit einem Hubschrauber. Wir spürten dem Fall nach.
Noch ist vollkommen unklar, wie es dazu kam, dass die vier entlaufenen Pferde solch einen riskanten Fluchtweg einschlugen. Ihr Fluchtversuch führte hauptsächlich auf der L 663 durch die Dortmunder Stadtteile Kirchlinde, Rahm und Marten. Da die Tiere auch auf die Schnellstraße OW III A in der Nähe der A 45 zu laufen drohten, fahndete die Dortmunder Polizei sogar mit einem Hubschrauber nach den Tieren.
Gegen 8.30 Uhr wurden sie Samstagmorgen gemeinsam mit den Hofbetreibern Viktoria und Wilhelm Vierhaus eingefangen. Die vier Tiere, die aus einer sogenannten Rentnerwiese des Guts Frohlinde ausbüxten, riskierten bei ihrer Flucht sogar die eigene Gesundheit. So kam es nicht nur zu Sachschäden an Fahrzeugen, sondern auch zu Verletzungen an Kopf und Beinen bei zwei Tieren.
Zwei Tiere in Klink behandelt
Die betroffenen Pferde werden jetzt in einer Tierklinik behandelt. Nach Aussage von Roman Vierhaus werden sie wieder gesund – wahrscheinlich zur Erleichterung ihrer Besitzer. Eines der Pferde sollte bereits am Freitagabend, nach Redaktionsschluss, auf die Koppel zurückgebracht werden.
„Das Verhalten der Tiere ist völlig untypisch für ältere Pferde“, kommentiert Roman Vierhaus die Flucht. Pferde haben eine Lebenserwartung von 28 bis 30 Jahren. Mit 19 bis 23 Jahren sind die entflohenen Tiere durchaus schon als betagter zu bezeichnen.
Bei einem Besuch des Hofs vor Ort am Freitag demonstrierte Vierhaus das Gemüt eines älteren Wallachs: Trotz lautem Klatschen und ruckartigen Bewegungen von Vierhaus bewegte sich das Tier kaum und wich nur einmal kurz zur Seite aus. „Die Pferde sind froh, dass sie bei uns auf der Wiese stehen können und ihre Ruhe haben“, sagte Vierhaus. Anschließend zeigte er dem Reporter zum Vergleich eine Koppel mit jungen Stuten, in welcher es wesentlich lebhafter zuging. „Da könnte ich es mir ja noch vorstellen, aber doch nicht ausgerechnet bei diesen Tieren“, so Vierhaus.
Pferde durchbrachen drei Elektrozäune
„Irgendetwas muss vorgefallen sein“, ist sich Vierhaus also sicher. Zwischen der Koppel und der Straße, über die die Pferde flüchteten, lagen ganze drei Elektrozäune, die die Tiere durchbrachen. Für Vierhaus ist klar, dass die Tiere in Panik gewesen sein mussten – zumal gegenüber der Koppel noch ein großes Stück freier Fläche liegt, auf die die Tiere sich hätten zurückziehen können.
Roman Vierhaus betont, dass die Koppel vorschriftsmäßig gesichert gewesen sei. Er selbst habe am Abend zuvor noch einmal einen Kontrollgang gemacht und die Zäune überprüft. „Da war noch alles in Ordnung“, sagt er. Nach dem Vorfall überprüfte ein Gutachter die Anlagen – er habe Vierhaus‘ Eindruck bestätigt, dass das Gelände vorschriftsmäßig gesichert gewesen sei.
Staatsanwaltschaft überprüft den Fall
Die Versicherung des Hofbetreibers und die Tierhaftpflichtversicherung der Besitzer kommen für die Schäden an den Fahrzeugen auf. Die Polizei nahm gleich am Unfallmorgen die Zeugenaussagen der Hofbesitzer auf und wertete diese aus. Die Staatsanwaltschaft prüft momentan, ob weitere Ermittlungen stattfinden, um einen Schuldigen zu finden. Roman Vierhaus und Vater Wilhelm stehen im engen Kontakt zu den Besitzern der Pferde. Mittlerweile sollen sich alle versicherungstechnischen Fragen geklärt haben. Die Geschädigten allerdings hoffen noch auf eine Zeugenaussage.
Wie sollte ein Tierhalter versichert sein?
Frei laufende Katzen, bissige Hunde oder entlaufende Pferde: Den Halter trifft keine direkte Schuld, wenn seine Tiere einen Sach- oder Personenschaden verursachen. Aber haften muss er trotzdem. In welchen Fällen kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf? In welchen Fällen braucht man eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung? Stephan Aschenbach, Versicherungsexperte von LVM-Aschenbach gab unserer Redaktion Antworten auf Haftungsfragen.
Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden, ob das Tier ein Kleintier ist. Kleintiere sind nämlich grundsätzlich durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das sind gute Nachrichten für Katzenbesitzer, denn diese zählen neben Hamstern, Meerschweinchen oder Vögeln zu Kleintieren. Läuft eine Katze also über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, kommt die Privathaftpflicht für Schäden auf.
Bei Hunden sieht das anders aus. Sie gehören nicht zu den Kleintieren. Darum ist hier die Verschuldenshaftung zu einer Gefährdungshaftung erweitert. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass von einem Hund prinzipiell ein Gefährdungspotenzial ausgeht. Das gilt auch bei Autos oder einem Atomkraftwerk. Für einen Hund sollte der Halter also eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen – ebenso für alle Haustiere, die keine Kleintiere sind. Dazu zählen auch Pferde.
Es gibt auch hier Ausnahmen: Ein Hund, der als Hütehund eingesetzt ist, ein Brauereipferd oder ein Ackergaul sind Gebrauchs-, keine Edeltiere. Für sie wird keine spezielle Tierhaftpflicht benötigt.
Bei Fahrlässigkeit oder Eigenverschulden kommt generell keine Versicherung auf.
Jahrgang 1979. Kind der Metropole Ruhr. Seit 2017 für Sie im Dortmunder Westen vor Ort. Nah an den Menschen und immer neugierig.
